Kategorien
Recht und Politik Vermarktung

Wie lange noch?

„Wie lange noch nehmen wir diesen Blödsinn hin?“ fragt Raimund Kamm, Landesvorsitzender der LEE Bayern, der der Verein renergie Allgäu seit vier Jahren als Gründungsmitglied angehört. Die Empörung des Augsburger Energieexperten richtet sich gegen die Bayerische Staatsregierung und ihre unergründlichen Vorschläge in Sachen Stromversorgung.
Statt naheliegende Erneuerbare Alternativen wie Bioenergie, Erdwärme, Solar, Wasser-und Windkraft zu nutzen und in Kombination mit Lastmanagement, Ausbau eines deutschen/europäischen Stromnetzverbundes und Speichertechnologien für eine preiswerte, umweltfreundliche und verlässliche Stromversorgung zu sorgen, „fabulieren Aiwanger und Söder mal über Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke, mal über Fracking und immer wieder über die Einfuhr von Wasserstoff aus fernen Ländern.“

Raimund Kamm spricht sich deutlich dafür aus, in Deutschland aus einer Stromzone endlich mehrere zu machen. So wie das Dänemark und Norwegen bereits geschehen ist – und so wie das schon seit Jahren immer wieder von verschiedenen Fachgremien gefordert, von Stromhändlern, Börse, Industrie und Netzbetreibern aber genauso lange und vehement verhindert wird.

Während das Bundeswirtschaftsministerium argumentiert, dass eine Zonenteilung zu großen Preisunterschieden zwischen dem windkraftreichen Norden und dem verbrauchsstarken Süden führen würde, rechnen Mathematiker und Volkswirte der Universität Trier und des Energie Campus Nürnberg mit bundesweiten Einsparungen von bis zu einer Milliarde Euro. So teuer nämlich ist aktuell das Engpaß-Management durch Redispatch und Abregeln von Erzeugeranlagen, das durch eine Zonenteilung nicht mehr in dem Maße nötig wäre. Und diese Einsparungen kämen dann freilich auch den Verbrauchern in Süddeutschland zugute, obwohl sich für ihre Zone höhere Spotmarktpreise ergäben.

Der LEE kündigt an, sich mit allem Nachdruck in die energiepolitischen Diskussionen einzubringen, um das erklärte Ziel einer 100%igen Versorgung aus Erneuerbaren Energien im Land möglichst schnell zu erreichen.

Kategorien
Allgemein Recht und Politik

„Bezahlbarkeit der Elektrizität“

Heute, Mittwoch, 03. November, veranstaltet der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags eine Anhörung zur „Bezahlbarkeit der Elektrizität“. Die Vertreter der Erneuerbaren Energien (EE) sind dazu allerdings nicht eingeladen…

Bayern ist bei der Versorgung mit Strom aus Erneuerbaren Energien auf einen schlechten Mittelplatz in Deutschland abgerutscht. Hierüber werden die Bürger*innen seitens der Staatsregierung immer wieder getäuscht, indem die Quote an Strom aus EE nicht auf die Versorgung sondern auf die Erzeugung bezogen wird. Da Bayern durch Stilllegung seiner Atom- und einiger Kohlekraftwerke die Stromerzeugung stark verringert hat, steigt dadurch die auf die Erzeugung bezogene EE-Quote. Nicht aber die auf die Versorgung bezogene. Und Bayern wird so immer abhängiger von Stromeinfuhren.

Moderne Solar- und Windkraftanlagen können in Bayern den Strom für 5 und teilweise sogar 4 Cent je Kilowattstunde liefern. Die Stromversorgungssicherheit können wir mit a) dem Mix aller EE (Bioenergie, Geothermie, Solar, Wasser- und Windkraft), b) europaweitem Verbund zum Ausgleich wetterbedingter Fluktuationen, c) Lastmanagement und d) den immer günstiger werdenden Speichern bewerkstelligen. Auch bei Einberechnung der Systemkosten für Verbund und Speicher ist mittlerweile die Stromversorgung mit Erneuerbaren Energien günstiger als die aus Atom-, Gas- und Kohlekraftwerken. Bei Berücksichtigung von Folgekosten für Atommüll und Klimaschäden sowieso.

Wir müssen die Marktkräfte nutzen, um die Stromversorgung ökologischer und ökonomischer zu machen. Der Staat hat nach jahrelangem Ringen endlich damit angefangen, durch einen besseren CO2-Zertifikatehandel die Klimafolgekosten bei der Stromversorgung einzupreisen. Jetzt brauchen wir eine räumliche Flexibilisierung der Strompreise. Das führt Erzeuger und Verbraucher zusammen und schafft sinnvolle Signale für Investitionen. Zwei Strompreiszonen können ein Anfang sein.

Raimund Kamm, Landesvorsitzender der LEE Bayern

Über den LEE Bayern: Der LEE Bayern wurde 2018 als Teil des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE e.V.) gegründet und ist der Dachverband der Branchenverbände für Holz, Biogas, Geothermie, Erdwärme, Solar, Wasser- und Windkraft. Heute steht er für rund 50 Prozent der Stromerzeugung und Teile der Mobilität und Wärmeversorgung in Deutschland. Er will die 100 % Versorgung aus Erneuerbaren Energien.

Kategorien
Recht und Politik

Erwartungen an die Politik

Allgäuer Betreiber von Wind- und Wasserkraft, PV- und Biogasanlagen erheben die Stimme und zeigen Gesicht.

Bei der anstehenden Bundestagswahl geht es in der K-Frage nicht nur um den Kanzler/innenposten, sondern ganz entscheidend auch ums Klima! Um die gesetzlich vereinbarten Ziele zu erreichen muss die nächste Regierung nämlich sofort geeignete Rahmenbedingungen schaffen und konkrete Maßnahmen zur CO2-Minderung einleiten. Dabei spielen die Erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle. Vier Allgäuer Betreiber von Wind- und Wasserkraft, PV- und Biogasanlagen zu Wort formulieren ihre konkreten Wünsche und Erwartungen an den 20. Deutschen Bundestag.

Kategorien
Allgemein Biogas Recht und Politik

Biogas-Wärme: Steuerforderungen vom Finanzamt lieber überprüfen

Wenn das Finanzamt hohe Steuerbeträge für die Wärme aus Biogasanlagen von Ihnen fordert, lohnt sich ein genaues Hinsehen. Oftmals entscheidet die Rechtsprechung im Sinne der Betreiber von Biogasanlagen.

Umstritten ist die Ermittlung der Selbstkosten, aus der wiederum die Wärmeentnahme abgeleitet wird. Unklarheiten bestehen außerdem bei der Vorsteuer für die kostenlose Wärmeabgabe.

Laut Ecovis sind die obersten Finanzrichter in München 2012 zu dem Entschluss gekommen, dass die Selbstkosten die entscheidende Größe bei der Ermittlung der Wärmeentnahme sind. Doch die Berechnung der Selbstkosten erfolgte nicht einheitlich, was zu Streitigkeiten und zu erheblichen Unterschieden bei den Entnahmewerten führte.

So haben die Finanzämter die Selbstkosten teilweise nach der sogenannten energetischen Methode berechnet. Inzwischen habe der Bundesfinanzhof diese Methode aber abgelehnt, teilt Ecovis mit. Die Finanzämter gingen von hohen Werten von bis zu 15 Cent pro Kilowattstunde aus und bezogen die gesamten Investitionskosten der Biogasanlage mit ein. Nach der energetischen Methode seien die Kosten dann anhand der erzeugten Mengen von Strom und Wärme aufgeteilt worden.

Jedoch kritisierte der Bundesfinanzhof, dass Strom und Wärme nicht miteinander vergleichbar seien und neben den produzierten Mengen auch die Preise einbezogen werden müssten: Es solle die Marktwertmethode angewandt werden, die berücksichtige, dass der Strompreis viel höher als der Wärmepreis ist. Entsprechend fallen die Entnahmewerte für die Wärme dann viel niedriger aus – sie liegen dann bei etwa drei Cent pro Kilowattstunde.

Wie Ecovis berichtet, habe auch der Fachverband Biogas e. V. einen durchschnittlichen Wärmepreis von 2,7 Cent pro Kilowattstunde ermittelt.

Biogas-Wärme: Steuerforderungen vom Finanzamt lieber überprüfen | agrarheute.com

Kategorien
Photovoltaik Recht und Politik Vermarktung

Bürgerenergie nicht abwürgen!

In der Oktoberausgabe von „neue energie“, dem „magazin für klimaschutz und erneuerbare energien“ macht Josef Göppel, ehemaliger Bundestagsabgeordneter und heute Energiebeauftragter für Afrika im Bundesentwicklungsministerium, eine Handvoll sehr konkreter Vorschläge für die Bürgerenergie:

  • PV-Dachanlagen in der sonstigen oder einer vereinfachten Direktvermarktung sollen nach Abschluss der EEG-Förderung den jeweiligen Marktwert Solar (2019: 3,77 ct/kWh) vergütet bekommen.
  • Eigenerzeugte erneuerbare Elektrizität aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt muss von Umlagen, Abgaben und Gebühren befreit sein.
  • Das muss für Anlagen innerhalb und außerhalb der EEG-Förderung gleichermaßen gelten.
  • Anlagen unter 7 Kilowatt können nach Aussagen mehrerer Regionalnetzbetreiber nach Standardlastprofilen an den Verknüpfungspunkten mit dem Ortsnetz zeitgenau gesteuert werden. Intelligente Messysteme mit viertelstündlicher Messung sind hierfür nicht erforderlich.
  • Herkunftsnachweise für CO2-frei erzeugten Grünstrom aus Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung sollen vom Umweltbundesamt ohne jährliche Gebühren ausgestellt werden.
  • Die Richtlinie EU2018/2001 vom 21. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen muss eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden

Wir heben den Daumen, nicken alle sechs Vorschläge ab – und setzen noch einen drauf: Es reicht nicht, die bestehenden Anlagen zu sichern. Es müssen darüberhinaus noch Anreize für Innovation und Bürgerenergie-Initiativen gegeben werden. Wir fügen darum hinzu:

  • Innovationsanreize für Anlagenbetreiber schaffen, die ihren erneuerbar erzeugten Strom regional anbieten. Zum Beispiel: Keine Stromsteuer für cells-energy-Erzeuger!

Damit würde die Bürgerenergie nicht nur nicht abgewürgt, sondern gefördert und unterstützt. Das ist es, was wir im Sinne einer nachhaltigen Zukunft brauchen!

Kategorien
Allgemein Recht und Politik

Verschärfte Klimaziele

„Ehrgeizig, aber machbar!“, so beschreibt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre verschärften Klimaziele: In ihrer Rede zur Lage der EU fordert sie, die Treibhausgase bis 2030 um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 zu bringen. Bisher lautet das offizielle Ziel „minus 40 Prozent“.
Die Verschärfung umfasst Mehrausgaben von jährlich 350 Milliarden für alternative Energieproduktion und Energienutzung und soll helfen, das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten und die gefährliche Überhitzung der Erde zu stoppen. Allerdings muss dieser Vorschlag in den nächsten Wochen erst noch mit dem EU-Parlament und den EU-Staaten geklärt werden…

In einer Zeit, in der auf allen Kontinenten riesige Waldbrände wüten, die Landwirte über anhaltende Dürrezeiten klagen, erste Kommunen vor leeren Wasserreservoirs stehen, die Herbsttemperaturen deutlich über 30 Grad steigen und der ausgetrocknete Wald an Käfer- und Sturmschäden zugrunde geht – in einer solchen Zeit sollte über Maßnahmen gegen den Klimawandel gar nicht mehr geredet werden müssen. Es sollte nur noch gehandelt werden. Ganz gleich, was es kostet – denn die Folgen unserer Untätigkeit können wir und die nächsten Generationen sich gar nicht mehr leisten…


Kategorien
Allgemein Recht und Politik

45 Minuten, die alarmieren und motivieren

Klimawandel.
Die Fakten mit Harald Lesch

Diese Dreiviertelstunde sollte man sich Zeit nehmen: Die ZDF Doku „Klimawandel“ (https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzeit/zdfzeit-klimawandel—die-fakten-mit-harald-lesch-100.html)  liefert in knapp 45 Minuten hinreichend Argumente dafür, die  Zeichen der Zeit nicht länger zu ignorieren oder schön zu reden. Rekordhitze, Überflutungen und Dürre sind keine normalen Wetterphänomene sondern deutliche Folgen des Klimawandels.  

Um die globale Erwärmung auf zwei Grad Celsius zu begrenzen müssen die stetig steigenden CO2-Emissionen in den nächsten zehn Jahren halbiert und bis 2050 komplett gestoppt werden. Fast die Hälfte der weltweiten Kohlendioxid-Emissionen aber entsteht bei konventioneller Strom- und Wärmeerzeugung. Es ist also unabdingbar nötig, so schnell wie möglich auf fossile Brennstoffe wie Kohle und Erdöl zu verzichten und Erneuerbare Energiequellen zu nutzen.

Der cells energy Marktplatz bietet dafür die beste Gelegenheit: Nachhaltiger und verantwortungsvoller Stromkonsum – für die Energiewende und gegen den fortschreitenden Klimawandel. Hier kann jeder seinen Teil beitragen. Jeder einzelne. Jetzt gleich! Fangt an! Werdet Teil des Bürgerstrom-Marktplatzes.

Doch damit ist noch nicht getan. „Entscheidend ist“, so formuliert es Anders Levermann vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, „dass jeder einzelne von der Politik über die nächsten 30 Jahre einfordert, dass dieses Problem global gelöst wird. Denn das ist es, was wir brauchen.“

Kategorien
Recht und Politik

Da geht noch viel mehr!

Kommentar zum Referentenentwurf
des EEG 2021

Von Florian Weh

Ungewöhnlich spät ist jetzt der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum EEG 2021 bekannt geworden, und erwartungsgemäß enthält er nur die Abwicklung eines „Pflichtprogramms“ unbedingt nötiger Anpassungen und lässt ein klares Signal zur Beschleunigung der Energiewende vermissen. Zumindest soll das Gesetz bereits zum 01. Januar 2021 in Kraft treten, was wichtig für die aus der Förderung laufenden PV-Kleinanlagen ist. Doch leider setzt es die Tradition der Novellen seit 2012 fort, den Ausbau zu beschränken anstatt voran zu treiben! Was muss noch passieren, dass unsere Regierung endlich ihren Kurs glaubhaft in Richtung 100% Erneuerbare Energien korrigiert?

Im Entwurf ist vorgesehen, dass die Anlagen mit Inbetriebnahme 2000 oder früher ab 1. Januar weiterhin vom Netzbetreiber den Marktwert abzüglich einem Vermarktungsentgelt erhalten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es fehlt allerdings die Möglichkeit, dass der Strom auf Wunsch des Betreibers in den Bilanzkreis eines Vermarkters geliefert werden darf, damit dieser ihn als Grünstrom an regionale Endkunden liefern kann. Diese Lücke muss dringend noch geschlossen werden.

Ab 2027 möchte die Bundesregierung komplett auf Marktintegration umsetzen. Auch hier ein guter Ansatz. Nur wurde das Wichtigste vergessen: Das Marktdesign muss bis dahin so umgestellt werden, dass Biogas-Strom in flexibler Produktion auch zu mindestens 20 ct / kWh verkauft werden kann. Wenn Kostenwahrheit im Energiesystem hergestellt würde, wäre das auch der Fall. Denn Studien haben bewiesen, dass es volkswirtschaftlich günstiger ist, die Flexibilität des vorhandenen Biomasse-Anlagenparks zu nutzen, als Alternativen wie Stromspeicher neu zu bauen.

Gut, dass Deutschland Klimaneutralität erreichen will. Aber 2050 ist zu spät! Ohne das Ausbremsen der Erneuerbaren Energien schaffen wir das viel schneller! Die Novelle muss hier mehr Mut zeigen! In den einzelnen Energieformen sind positive Ansätze gemacht wie die Beteiligung von Standortkommunen an Windkraftanlagen und eine Förderung von regionalen Stromtarifen, aber in Relation zur Dringlichkeit der Aufgabe Klimaschutz insgesamt viel zu wenig. Auch die Umsetzung der Befreiung von Anlagen bis 30 kWp von der EEG-Eigenverbrauchsumlage fehlt immer noch, obwohl diese dringend umgesetzt werden muss. Auch das widersinnige Verbot von Eigenverbrauch bei Ausschreibungsanlagen wird nicht abgeschafft und soll weiter regionale Konzepte behindern.

Auch für Biomasse-Anlagen gibt es positive Ansätze wie den Wegfall des Flex-Deckels und die Erhöhung des Flex-Zuschlags von 40 auf 60 € je kW installierter Leistung. Auch der seit Jahren geforderte Bezug der Marktprämienvergütung auf den Jahreswert, der saisonale Fahrweisen lukrativ machen kann, ist zu begrüßen. Ein Ausbaupfad, wie im Entwurf von aktuell 5 auf 8,4 GW enthalten, wäre zu begrüßen, benötigt aber weitere Änderungen, damit die Leistung auch wirklich zugebaut und der Bestand weiter betrieben wird. Diese vermissen wir immer noch,  weshalb dringend nachgebessert werden muss.

Helfen Sie mit, die wichtigen Punkte noch mit in den Entwurf einzubringen und sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten!
Hier finden Sie unser Positionspapier Biogas https://renergie-allgaeu.de/wp-content/uploads/2020/03/Positionspapier-Biogaszukunft.pdf
und hier unser gemeinsames Positionspapier im LEE Bayern https://renergie-allgaeu.de/wp-content/uploads/2020/03/Positionspapier-LEE-Bayern-zum-EEG-2020-1.pdf

Florian Weh, Geschäftsführer renergie Allgäu e. V.

Kategorien
Allgemein Biogas Recht und Politik

Respekt, Bidingen!

Die Gemeinde Bidingen setzt ein mutiges und  klares Zeichen für Nachhaltigkeit, Regionalität und Eigenverantwortlichkeit im Stromkonsum. Die Ostallgäuer Kommune ist ab 1. Januar 2021 der erste kommunale Kunde auf dem cells energy Marktplatz und unterstützt damit ihre Energieerzeuger vor Ort.  
Wir sind überzeugt, dass sich diese im Gemeinderat sehr ausführlich und durchaus kontrovers diskutierte Entscheidung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch rechnen wird. Der errechnete Mehrpreis gegenüber einem großen konventionellen Energieversorger lässt sich nämlich auch durch klugen Verbrauch zu stromgünstigen Zeiten ein Stück weit kompensieren und darf außerdem mit den Einnahmen aus der Gewerbesteuer gegengerechnet werden, die die beiden Biogasanlagenbetreiber nun (hoffentlich) auch weit übers EEG hinaus zahlen können und werden. Bidingen – eine Gemeinde, die ihren Bürgern mit gutem Beispiel in Sachen Achtsamkeit und bewusstem Konsum vorangeht! Respekt!                            

Kategorien
Recht und Politik

EEG 2021 kurz vor Beschluss

Seit März verzögert sich die Bekanntgabe des Entwurfs für die neue große EEG-Novelle, die Mittlerweile als EEG 2021 benannt wird. Es zeichnet sich jetzt aber ab, dass zum 23.09.2020 der Kabinettsbeschluss des Referentenentwurfs erfolgen soll. Über Inhalte des Referentenentwurfs ist bisher noch nichts bekannt geworden. Wir halten euch auf dem Laufenden.