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Biogas-Wärme: Steuerforderungen vom Finanzamt lieber überprüfen

Wenn das Finanzamt hohe Steuerbeträge für die Wärme aus Biogasanlagen von Ihnen fordert, lohnt sich ein genaues Hinsehen. Oftmals entscheidet die Rechtsprechung im Sinne der Betreiber von Biogasanlagen.

Umstritten ist die Ermittlung der Selbstkosten, aus der wiederum die Wärmeentnahme abgeleitet wird. Unklarheiten bestehen außerdem bei der Vorsteuer für die kostenlose Wärmeabgabe.

Laut Ecovis sind die obersten Finanzrichter in München 2012 zu dem Entschluss gekommen, dass die Selbstkosten die entscheidende Größe bei der Ermittlung der Wärmeentnahme sind. Doch die Berechnung der Selbstkosten erfolgte nicht einheitlich, was zu Streitigkeiten und zu erheblichen Unterschieden bei den Entnahmewerten führte.

So haben die Finanzämter die Selbstkosten teilweise nach der sogenannten energetischen Methode berechnet. Inzwischen habe der Bundesfinanzhof diese Methode aber abgelehnt, teilt Ecovis mit. Die Finanzämter gingen von hohen Werten von bis zu 15 Cent pro Kilowattstunde aus und bezogen die gesamten Investitionskosten der Biogasanlage mit ein. Nach der energetischen Methode seien die Kosten dann anhand der erzeugten Mengen von Strom und Wärme aufgeteilt worden.

Jedoch kritisierte der Bundesfinanzhof, dass Strom und Wärme nicht miteinander vergleichbar seien und neben den produzierten Mengen auch die Preise einbezogen werden müssten: Es solle die Marktwertmethode angewandt werden, die berücksichtige, dass der Strompreis viel höher als der Wärmepreis ist. Entsprechend fallen die Entnahmewerte für die Wärme dann viel niedriger aus – sie liegen dann bei etwa drei Cent pro Kilowattstunde.

Wie Ecovis berichtet, habe auch der Fachverband Biogas e. V. einen durchschnittlichen Wärmepreis von 2,7 Cent pro Kilowattstunde ermittelt.

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