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Photovoltaik

NEUES FÖRDERPROGRAMM PV-SPEICHER-E-MOBIL

Ab 26. September steht im Portfolio der KfW-Bank ein neues Förderprogramm zur Verfügung.

Es werden kombinierte Lösungen für PV-Anlagen, stationäre Batteriespeicher und Ladestationen gefördert. Die Teilbeträge setzen sich zusammen aus

  • Ladestation: 600 € – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 € pauschal.
  • PV-Anlage: 600 € pro kWp, maximal 6.000 €
  • Solarstromspeicher: 250 € pro kWh, maximal 3.000 €.

Für eine typische Anlage mit z.B. 12 kWp Erzeugung und 10 kWh Speicher mit Standardladestation ergeben sich also beispielsweise 9.600 € Förderung bei erwartbaren Kosten von 28.000 bis 30.000 €. Somit eine Förderquote von rund 30%. Bei größeren Anlagen sinkt die Quote.

Interessant ist, dass erstmals bidirektionales Laden berücksichtigt wird. Auch kurios, fehlen doch bislang die erforderlichen steuerrechtlichen und technischen Regelungen, klare Einsatzbedingungen und bidirektional-fähige Autos. Zur Stabilisierung der Stromnetze wird dies allerdings ein zentrales Instrument werden.

Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden, die ein E-Auto besitzen oder zumindest bereits bestellt haben. Kombinationen mit anderen Förderungen sind nicht möglich und eine Auftragsvergabe ist erst nach Vorliegen einer Förderzusage zulässig. Das Nachweisverfahren läuft nach üblichen Gepflogenheiten im Online-Format.

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Allgemein

Wir stellen ein!

Wir sind ein junges Startup in der grünen Energiebranche und suchen für unser hoch innovatives Geschäftsmodell eine

Kaufmann/ -frau für Büromanagement (m/w/d)
im Bereich green energy

Wir bieten Dir…

  • Einen sicheren Arbeitsplatz durch unseren Gesellschafter renergie Allgäu e. V. (seit 1994)
  • Eine vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabenfeld im Bereich Erneuerbare Energien
  • Einbindung in eine starke, erfahrene Projektgruppe
  • Ein „cutting edge“ Betätigungsfeld
  • Angemessene Vergütung
  • Eine lockere, professionelle Team-Atmosphäre
  • Moderne und schlanke Arbeitsmethoden
  • Beste Weiterentwicklungschancen und moderne Arbeits(zeit)modelle

Das solltest Du mitbringen…

  • Begeisterung für Erneuerbare Energien, Dezentralität und Selbstbestimmung
  • Fundierte Kenntnisse im Büromanagement und Verständnis der Prozesse in der Buchhaltung, Idealerweise in Verbindung mit Berufserfahrung in der Energie- oder IT-Branche.
  • Freude am Strukturieren komplexer Prozessabläufe
  • Eine abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich, idealer Weise in der Energiewirtschaft
  • Erfahrung im Kundenservice und Freude am Kontakt mit Menschen
  • selbständige Arbeitsweise und kundenorientiertes Auftreten am Telefon

Deine wichtigsten Aufgaben sind…

  • Du wickelst nach fundierter Einarbeitung eigenständig die energiewirtschaftliche Marktkommunikation ab und hilfst beim Aufbau neuer, effizienter Prozesse mit
  • Du übernimmst die Buchhaltungsvorbereitung und unterstützt das Controlling
  • Du leistest Kundenservice in kaufmännischen Themen und – je nach Vorkenntnissen – sukzessive auch in Sachen Energie
  • Du repräsentierst Dein Unternehmen in der telefonischen Kundenansprache durch serviceorientiertes Auftreten
  • Du arbeitest in der Büroorganisation und bist Ansprechpartner unserer IT

Wir garantieren Dir eine auffallend spannende und vielseitige Zeit und hohen Freizeitwert im Oberallgäu! Wenn Dir das Lust auf mehr (Infos) gemacht hat, schicke uns deine elektronischen Bewerbungsunterlagen an bewerbung@cells.energy. Wir kontaktieren Dich zeitnah!

Dein Ansprechpartner:
Florian Weh
Geschäftsführer
renergie GmbH
Adenauerring 97
87439 Kempten
mobil: 01590-4391586
bewerbung@cells.energy

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Recht und Politik

Erwartungen an die Politik

Allgäuer Betreiber von Wind- und Wasserkraft, PV- und Biogasanlagen erheben die Stimme und zeigen Gesicht.

Bei der anstehenden Bundestagswahl geht es in der K-Frage nicht nur um den Kanzler/innenposten, sondern ganz entscheidend auch ums Klima! Um die gesetzlich vereinbarten Ziele zu erreichen muss die nächste Regierung nämlich sofort geeignete Rahmenbedingungen schaffen und konkrete Maßnahmen zur CO2-Minderung einleiten. Dabei spielen die Erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle. Vier Allgäuer Betreiber von Wind- und Wasserkraft, PV- und Biogasanlagen zu Wort formulieren ihre konkreten Wünsche und Erwartungen an den 20. Deutschen Bundestag.

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Allgemein

Wir machen die klimaschonende Energiewende

Bei der ersten gemeinsamen Vorstandskonferenz der zwei süddeutschen Dachverbände für Erneuerbare Energien (EE) wurden Erfolge aufgezählt. Auch in Süddeutschland sind alle Techniken vorhanden, um Baden-Württemberg und Bayern zu 100 Prozent mit EE zu versorgen. Die in Ulm geplante erste gemeinsame Vorstandskonferenz der beiden jetzt zwei Jahre alten EEDachverbände fand im Internet statt.

Am Vorabend des fünften Jahrestages des Pariser Weltklimaabkommens zählte Raimund Kamm Erfolge auf: Die Erneuerbaren Energien haben in Deutschland seit dem Jahr 2000 zwei Drittel des Atomstroms verdrängt. Zugleich wurde die klimaschädliche Verbrennung von Kohle um 60 Prozent verringert.

Jörg Dürr-Pucher, Vorsitzender der Plattform Erneuerbare Energie Baden-Württemberg erklärte: „Wir haben im Süden Deutschlands mit dem Mix aus Wasserkraft, Bioenergie, Geothermie, Solar und Wind alles was wir brauchen. Jetzt muss die Nutzung gerade von Solar und Wind schwungvoll
ausgebaut werden. Die Technik und die Unternehmen stehen bereit.“

Ansprechpartner:
LEE Bayern
Raimund Kamm
Vorsitzender
0821-541936

Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg
Jörg Dürr-Pucher
Vorsitzender
0175-5724848

Franz Pöter
Geschäftsführer
0172-3439802

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Biogas

Biogasanlagen produzieren flexibel und bedarfsgerecht

Ca. 150 Biogasanlagen produzieren schon heute flexibel Strom und werden markt- und systemdienlich betrieben. Dies zeigt eine Analyse im Auftrag der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR), die von der Agrarservice Lass GmbH mit Hilfe des Flexperten-Netzwerkes durchgeführt wurde. Darin wird deutlich, dass die Einspeisesummen ausgewählter, zukunftsweisend flexibilisierter Biogasanlagen sehr genau den Strompreisen und der Residuallast folgen.  Bei hoher Netzbelastung ruhen die Biogas-BHKWs und machen das Netz frei für Wind- und Solarstrom. Biogas-Rohstoffe und die Biogas-Speicher werden so zu „Batterien“ für die Stromversorgung in Engpasszeiten.

https://biogas.fnr.de/service/presse/presse/aktuelle-nachricht/biogasanlagen-produzieren-strom-flexibel-und-bedarfsgerecht

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Süddeutsche Biogas Fachtagung

Am 18. November findet die Süddeutsche Biogas Fachtagung erstmals online statt, unter dem Motto „Biogas – regional und klimafreundlich, intelligente Lösungen für eine nachhaltig sichere Zukunft.“

Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit haben im Jahr 2020 nochmal eine besondere Bedeutung bekommen. In Biogas steckt beides: Die Branche bietet 100 Prozent verlässlich 100 Prozent Erneuerbare Energie – auch in Krisenzeiten! Wir stellen Ihnen im Rahmen der Süddeutschen Biogas Fachtagung viele Ideen und Lösungsansätze für eine nachhaltig sichere Zukunft vor.

Anmledung zur Süddeutschen Biogas Fachtagung

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Erste Werbebanner hängen

Familie Mayer aus dem Günztal geht in die Marketingoffensive und bewirbt aktiv ihre fairen Strompreise. Auf dem cells energy Marktplatz ist die Bürgerenergieanlage zu finden und mit wenigen Klicks kannst Du zu Deinem neuen Stromtarif wechseln.

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Gebäude-Energie-Gesetz tritt am 01.11. in Kraft

Endlich möchte man sagen. Nach fast vier Jahren der fortwährenden Vertagung und Verschleppung, der Verlagerung der Zuständigkeiten und der Verantwortung ist es jetzt da: Das lange erwartete Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Am 1. November 2020 wird es Gesetzeskraft erlangen.

Der im Grunde notwendige große Wurf ist es gewiss nicht. Eher ein kleiner Hüpfer – mehr zur Seite als nach vorne. Das Wichtigste im Überblick:

  • Das neue Gesetz führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen.
  • Das GEG verpflichtet BauherrInnen zur Nutzung von zumindest 15 Prozent Erneuerbarer Energie. Dazu zählen PV- und Solaranlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Brennstoffzellenheizungen, soweit Biomethan zu Strom und Wärme umgewandelt wird. Die Nutzung von Erneuerbarer Fern- sowie Abwärme zählen zu den Erfüllungsoptionen des Gesetzes.
  • Bei wesentlichen Renovierungen ist eine Energieberatung verpflichtend, wenn die Beratungsleistung unentgeltlich angeboten wird.
  • Die Erstellung von Energieausweisen wird besser qualifiziert. Künftig müssen auch die CO2-Emissionen angegeben werden.
  • Sogenannte Quartierslösungen für Gebäude in räumlichem Zusammenhang werden neu aufgenommen. Bis Ende 2025 wird es möglich sein, mehrere Gebäude bzw. einzelne Quartiere in Abhängigkeit voneinander zu betrachten. Maßnahmenkompensationen ermöglichen den Ausgleich innerhalb mehrerer Gebäude.
  • Ab 2024 wird die DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ alleinige Bilanzierungsregel und löst die DIN V 4108/6 und die DIN V 4701/10 ab.

Die zentrale Forderung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ wird damit nicht umgesetzt. In Artikel 2 Absatz 2 wird ein „Niedrigstenergiegebäude“ als Neubau beschrieben als ein „Gebäude, das eine sehr hohe, nach Anhang I bestimmte Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen — einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird — gedeckt werden.“ (Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Dieser Gebäudetyp verbleibt nach Auslegung der Unterzeichner(in) Merkel, Altmaier und Seehofer dort, was die EnEV bereits vor 5 Jahren vorgab. Zumindest 80 kWh/m² wären demnach nahe Null und 15 Prozent demnach ein ganz wesentlicher Teil. Wie damit in 2050 ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden soll, bleibt rätselhaft. Wieviel unabhängige und qualifizierte Energieberatung zum Nulltarif möglich sein kann, ebenso.

Die Anforderungen im Gebäudebestand bleiben weitgehend unverändert. Detailergänzungen bei einigen Regelungsdefiziten und bei Erweiterungsbauten sind in der Praxis nur selten relevant. Auch bei diesem Gesetzesabschnitt stellt sich die Frage, wie das Ziel eines klimaneutralen Bestandes in den nächsten Jahrzehnten erreicht werden soll, wenn die bislang weitgehend unwirksame Regelungssituation beibehalten wird.

Laut EU-Richtlinie 2010/31/EU Artikel 2 Absatz 1 Satz 5 sind die Mitgliedsstaaten zwar nicht verpflichtet, Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz festzulegen, die über die geschätzte wirtschaftliche Lebensdauer nicht kosteneffizient sind. Die praktische Erfahrung mit Niedrigenergie- oder Passivhäusern zeigt jedoch, dass die wirtschaftliche Amortisation der Mehrkosten bei typisch zwölf bis 15 Jahren liegt. Diese Nutzungsdauer erreicht jedes Gebäude und meist auch jede Anlagentechnik. Bei der Bestandssanierung ist der monetäre Rückfluss oft noch kürzer.

In der Novelle der EU-Richtlinie vom 30. Mai 2018 wird ergänzend festgelegt, dass jeder Mitgliedstaat eine langfristige Renovierungsstrategie bis 2050 zur Unterstützung der Renovierung des nationalen Bestands sowohl an öffentlichen als auch privaten Wohn- und Nichtwohngebäuden in einen in hohem Maße energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand festlegt, mit welcher der kosteneffiziente Umbau bestehender Gebäude in Niedrigstenergiegebäude erleichtert wird. Auch dazu keine Aussage im neuen GEG.

Nähme der Gesetzgeber die selbst gesteckten Ziele und die Vorgaben der EU-Gesetzgebung ernst, müsste aus unserer Sicht folgendes festgelegt werden:

Neubau:

  • Gesetzliche Mindestanforderung gemessen an der EnEV2016 höchstens
    – 55 Prozent beim Transmissionswärmeverlust und
    – 40 Prozent beim Primärenergiebedarf.
    (das entspricht dem aktuellen Förderstatus KfW-EH 40 und 40+)
  • Ersatzweise Freistellung der Einhaltung Transmissionswärmeverlust, wenn Primärenergiebedarf bilanziell nachweislich Null.
  • Bilanzieller Einbezug des Primärenergiebedarfes für die Errichtung des Baukörpers über die geplante Nutzungsdauer (Berechnung Graue Energie).
  • Anhebung des Förderstatus für ein KfW-Effizienzhaus auf das Niveau KfW-PEH (Plusenergiehaus) mit einer Jahres-Energieerzeugung von mindestens 50 kWh/m² Nutzfläche bzw. KfW-PEH+ von mindestens 100 kWh/m² Nutzfläche (Berechnung gemäß aktueller Primärenergiefaktoren)

Sanierung:

  • Förderstatus für KfW-EH 100, KfW-EH 115 und KfW-EH Denkmal bezogen auf neue Mindestanforderungen
    (Anhebung H’T bei Baudenkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz: 200%)
  • Entfall Förderstatus für KfW-Effizienzhäuser 55, 70 und 85.
  • Ersatzweise Freistellung der Einhaltung Transmissionswärmeverlust, wenn Primärenergiebedarf bilanziell nachweislich Null.
  • Bilanzieller Einbezug des Primärenergiebedarfes für die verwendeten Baumaterialien über die geplante Nutzungsdauer der Sanierung.
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Zwei Petitionen für Strom-Eigenverbrauch gestartet

Bring die Energiewende in Deutschland voran und beteilige Dich an beiden Kampagnen.

  1. Für einen sozial-ökologischen New Deal: Klimapolitik als Bürgerbewegung gestalten!
  2. Wir brauchen jetzt ein Recht auf solare Eigenversorgung! Hausgemachte Energie für alle!
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Recht und Politik

EEG 2021 kurz vor Beschluss

Seit März verzögert sich die Bekanntgabe des Entwurfs für die neue große EEG-Novelle, die Mittlerweile als EEG 2021 benannt wird. Es zeichnet sich jetzt aber ab, dass zum 23.09.2020 der Kabinettsbeschluss des Referentenentwurfs erfolgen soll. Über Inhalte des Referentenentwurfs ist bisher noch nichts bekannt geworden. Wir halten euch auf dem Laufenden.