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Bürgerenergie nicht abwürgen!

In der Oktoberausgabe von „neue energie“, dem „magazin für klimaschutz und erneuerbare energien“ macht Josef Göppel, ehemaliger Bundestagsabgeordneter und heute Energiebeauftragter für Afrika im Bundesentwicklungsministerium, eine Handvoll sehr konkreter Vorschläge für die Bürgerenergie:

  • PV-Dachanlagen in der sonstigen oder einer vereinfachten Direktvermarktung sollen nach Abschluss der EEG-Förderung den jeweiligen Marktwert Solar (2019: 3,77 ct/kWh) vergütet bekommen.
  • Eigenerzeugte erneuerbare Elektrizität aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt muss von Umlagen, Abgaben und Gebühren befreit sein.
  • Das muss für Anlagen innerhalb und außerhalb der EEG-Förderung gleichermaßen gelten.
  • Anlagen unter 7 Kilowatt können nach Aussagen mehrerer Regionalnetzbetreiber nach Standardlastprofilen an den Verknüpfungspunkten mit dem Ortsnetz zeitgenau gesteuert werden. Intelligente Messysteme mit viertelstündlicher Messung sind hierfür nicht erforderlich.
  • Herkunftsnachweise für CO2-frei erzeugten Grünstrom aus Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung sollen vom Umweltbundesamt ohne jährliche Gebühren ausgestellt werden.
  • Die Richtlinie EU2018/2001 vom 21. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen muss eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden

Wir heben den Daumen, nicken alle sechs Vorschläge ab – und setzen noch einen drauf: Es reicht nicht, die bestehenden Anlagen zu sichern. Es müssen darüberhinaus noch Anreize für Innovation und Bürgerenergie-Initiativen gegeben werden. Wir fügen darum hinzu:

  • Innovationsanreize für Anlagenbetreiber schaffen, die ihren erneuerbar erzeugten Strom regional anbieten. Zum Beispiel: Keine Stromsteuer für cells-energy-Erzeuger!

Damit würde die Bürgerenergie nicht nur nicht abgewürgt, sondern gefördert und unterstützt. Das ist es, was wir im Sinne einer nachhaltigen Zukunft brauchen!

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Wichtiges Signal im EEG 2021 Entwurf

Man freut sich heute im Bereich der Energiewende schon über kleine Schritte in die richtige Richtung. Positiv überrascht hat uns daher die erste oberflächliche Prüfung des neuen EEG Entwurfs. Kleine und Mittlere PV-Anlagen werden von den Ausschreibungen doch ausgenommen und die dringend nötige Anhebung der Höchstwerte für Biomasseanlagen um 2 ct/kWh wurde aufgenommen und eine Regelung für Bestandanlagen bis 150 kW und 80% Gülle angekündigt! Endlich setzt die Regierung wieder erste positive Signale, ein klares Bekenntnis für Biomasse als wichtigen Baustein des Erneuerbaren Energien Mix und den Fortbestand der Bürgerenergie – richtig so!

Kleine Signale, die den Schaden bei weitem nicht wieder gut machen können, den die lange Durststrecke der Ausbremsung seit 2012 angerichtet hat. Aber umso wichtiger, dass sie endlich kommen! Das war dringend notwendig!

Hier einige wichtige Anpassungen seit dem Referentenentwurf:

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  • Der Stromsektor soll schon in den 2040er Jahren Klimaneutral sein. Klingt gut, kann aber auch 2049 bedeuten. Viel zu zaghaft und nur durch starkes Bremsen des Ausbaus erreichbar!
  • Anlagen ab 1 kW sollten mit SmartMeter verpflichten ausgestattet werden. Gut, dass diese Anlagen für die Vermarktung, wie beispielsweise in unserem cells energy Marktplatz, fit gemacht werden. Aber bei Kleinstanlagen müssen zwingend Vereinfachungen geschaffen werden, um die Kosten minimal zu halten! Hoffnung besteht, da hierzu eine Kostentragungsregelung nachgetragen werden soll.
  • Der Abzug vom Marktwert für ausgeförderte Anlagen „Ü20“ reduziert sich bei Einbau eines SmartMeter. Es fehlt der viel wichtiger Innovationsanreiz anstatt einem Abstellgleis.
  • Die EEG-Umlagebefreiung wird nicht nach EU-Vorgabe auf 30 kW sondern nur auf 20 kW erhöht und auf 10 MWh Eigenverbrauch begrenzt. Das führt das Armutszeugnis einer Reihe von Gängelungen der Bürgerenergie leider fort, wenn nicht einmal die EU-Forderungen erfüllt werden. Die Bundesregierung vergisst, dass es die Bürger in Deutschland waren, die mit ihrem Pioniergeist und ihrer Investition die Entwicklung der Erneuerbaren ermöglicht haben! Jetzt ist es Zeit, dass die Bürger dafür belohnt werden!
  • Es gibt eine Verordnungsermächtigung, wonach Bestandsanlagen eine Anschlussförderung mit 80% Gülle und bis 150 kW erhalten sollen. Endlich! Die Regelung muss jetzt schnell auf den Tisch, damit die Anlagen planen können!

Biomasse

  • Die Höchstgebote für Neu- und Bestandsanlagen werden um 2 ct/kWh angehoben. Mit der Erhöhung des Flexibilitätszuschlags von 40 auf 60 @ je Kilowatt zusammen kommen wir zwar nicht in einen „Wohlfühlbereich“ für alle Anlagen. Offene Frage ist, was mit Anlagen geschieht, die schon einen niedrigeren Zuschlag haben!
  • Der Überbauungsfaktor für die Ausschreibungen wurde auf 2,23 erhöht (45% der installierten Leistung)
  • Die Realisierungsfrist wurde von 1 Jahr auf 3 Monate verkürzt (auch bereits erteilte Zuschläge!). Das ist sehr zu begrüßen, so können Betreiber auf die nächste Ausschreibung warten und die Vergütungslücke wird stark verkürzt.
  • Der Ausbaupfad wurde erfreulicher Weise auf 9,1 GW bis 2030 erhöht.
  • Neue Güllekleinanlagen sind bis 150 kW nicht mehr in der Stromerzeugung auf 50% begrenzt. Sie erhalten auch den erhöhten FlexZuschlag. Grundsätzlich zu begrüßen, es fehlt aber die Flexibilisierungsmöglichkeit über 150 kW und die Möglichkeit zur Teilnahme für Bestandsanlagen.

PV

  • Ausschreibungsvolumen für PV-Dachanlagen wurde stark auf 250 – 350 MW reduziert, im Entwurf standen bis zu 1,2 GW. Dafür bleiben die von Bürgern errichteten Dachanlagen bis 500 kW und Freiflächen bis 750 kW von den Ausschreibungen „verschont“. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!
  • Freiflächen entlang Autobahnen sollen erfreulicher Weise von 110 auf 200 m erweitert werden.

Windkraft

  • Neuanlagen können nun auch Nachbargemeinden mit in die Teilhabe einbeziehen und so die Akzeptanz fördern. Wir begrüßen diese Regelung.
  • Die Beteiligung der Bürger durch günstige Stromtarife scheint weggefallen. Uns ist dies unverständlich, die Gründe müssen noch geprüft werden. Bürgerbeteiligung ist Erfolgsentscheidend für die Windkraft, wertvolle Innovationsanreize sind somit weggefallen.
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Erste Werbebanner hängen

Familie Mayer aus dem Günztal geht in die Marketingoffensive und bewirbt aktiv ihre fairen Strompreise. Auf dem cells energy Marktplatz ist die Bürgerenergieanlage zu finden und mit wenigen Klicks kannst Du zu Deinem neuen Stromtarif wechseln.

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Verschärfte Klimaziele

„Ehrgeizig, aber machbar!“, so beschreibt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre verschärften Klimaziele: In ihrer Rede zur Lage der EU fordert sie, die Treibhausgase bis 2030 um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 zu bringen. Bisher lautet das offizielle Ziel „minus 40 Prozent“.
Die Verschärfung umfasst Mehrausgaben von jährlich 350 Milliarden für alternative Energieproduktion und Energienutzung und soll helfen, das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten und die gefährliche Überhitzung der Erde zu stoppen. Allerdings muss dieser Vorschlag in den nächsten Wochen erst noch mit dem EU-Parlament und den EU-Staaten geklärt werden…

In einer Zeit, in der auf allen Kontinenten riesige Waldbrände wüten, die Landwirte über anhaltende Dürrezeiten klagen, erste Kommunen vor leeren Wasserreservoirs stehen, die Herbsttemperaturen deutlich über 30 Grad steigen und der ausgetrocknete Wald an Käfer- und Sturmschäden zugrunde geht – in einer solchen Zeit sollte über Maßnahmen gegen den Klimawandel gar nicht mehr geredet werden müssen. Es sollte nur noch gehandelt werden. Ganz gleich, was es kostet – denn die Folgen unserer Untätigkeit können wir und die nächsten Generationen sich gar nicht mehr leisten…


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Gebäude-Energie-Gesetz tritt am 01.11. in Kraft

Endlich möchte man sagen. Nach fast vier Jahren der fortwährenden Vertagung und Verschleppung, der Verlagerung der Zuständigkeiten und der Verantwortung ist es jetzt da: Das lange erwartete Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Am 1. November 2020 wird es Gesetzeskraft erlangen.

Der im Grunde notwendige große Wurf ist es gewiss nicht. Eher ein kleiner Hüpfer – mehr zur Seite als nach vorne. Das Wichtigste im Überblick:

  • Das neue Gesetz führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen.
  • Das GEG verpflichtet BauherrInnen zur Nutzung von zumindest 15 Prozent Erneuerbarer Energie. Dazu zählen PV- und Solaranlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Brennstoffzellenheizungen, soweit Biomethan zu Strom und Wärme umgewandelt wird. Die Nutzung von Erneuerbarer Fern- sowie Abwärme zählen zu den Erfüllungsoptionen des Gesetzes.
  • Bei wesentlichen Renovierungen ist eine Energieberatung verpflichtend, wenn die Beratungsleistung unentgeltlich angeboten wird.
  • Die Erstellung von Energieausweisen wird besser qualifiziert. Künftig müssen auch die CO2-Emissionen angegeben werden.
  • Sogenannte Quartierslösungen für Gebäude in räumlichem Zusammenhang werden neu aufgenommen. Bis Ende 2025 wird es möglich sein, mehrere Gebäude bzw. einzelne Quartiere in Abhängigkeit voneinander zu betrachten. Maßnahmenkompensationen ermöglichen den Ausgleich innerhalb mehrerer Gebäude.
  • Ab 2024 wird die DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ alleinige Bilanzierungsregel und löst die DIN V 4108/6 und die DIN V 4701/10 ab.

Die zentrale Forderung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ wird damit nicht umgesetzt. In Artikel 2 Absatz 2 wird ein „Niedrigstenergiegebäude“ als Neubau beschrieben als ein „Gebäude, das eine sehr hohe, nach Anhang I bestimmte Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen — einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird — gedeckt werden.“ (Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Dieser Gebäudetyp verbleibt nach Auslegung der Unterzeichner(in) Merkel, Altmaier und Seehofer dort, was die EnEV bereits vor 5 Jahren vorgab. Zumindest 80 kWh/m² wären demnach nahe Null und 15 Prozent demnach ein ganz wesentlicher Teil. Wie damit in 2050 ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden soll, bleibt rätselhaft. Wieviel unabhängige und qualifizierte Energieberatung zum Nulltarif möglich sein kann, ebenso.

Die Anforderungen im Gebäudebestand bleiben weitgehend unverändert. Detailergänzungen bei einigen Regelungsdefiziten und bei Erweiterungsbauten sind in der Praxis nur selten relevant. Auch bei diesem Gesetzesabschnitt stellt sich die Frage, wie das Ziel eines klimaneutralen Bestandes in den nächsten Jahrzehnten erreicht werden soll, wenn die bislang weitgehend unwirksame Regelungssituation beibehalten wird.

Laut EU-Richtlinie 2010/31/EU Artikel 2 Absatz 1 Satz 5 sind die Mitgliedsstaaten zwar nicht verpflichtet, Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz festzulegen, die über die geschätzte wirtschaftliche Lebensdauer nicht kosteneffizient sind. Die praktische Erfahrung mit Niedrigenergie- oder Passivhäusern zeigt jedoch, dass die wirtschaftliche Amortisation der Mehrkosten bei typisch zwölf bis 15 Jahren liegt. Diese Nutzungsdauer erreicht jedes Gebäude und meist auch jede Anlagentechnik. Bei der Bestandssanierung ist der monetäre Rückfluss oft noch kürzer.

In der Novelle der EU-Richtlinie vom 30. Mai 2018 wird ergänzend festgelegt, dass jeder Mitgliedstaat eine langfristige Renovierungsstrategie bis 2050 zur Unterstützung der Renovierung des nationalen Bestands sowohl an öffentlichen als auch privaten Wohn- und Nichtwohngebäuden in einen in hohem Maße energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand festlegt, mit welcher der kosteneffiziente Umbau bestehender Gebäude in Niedrigstenergiegebäude erleichtert wird. Auch dazu keine Aussage im neuen GEG.

Nähme der Gesetzgeber die selbst gesteckten Ziele und die Vorgaben der EU-Gesetzgebung ernst, müsste aus unserer Sicht folgendes festgelegt werden:

Neubau:

  • Gesetzliche Mindestanforderung gemessen an der EnEV2016 höchstens
    – 55 Prozent beim Transmissionswärmeverlust und
    – 40 Prozent beim Primärenergiebedarf.
    (das entspricht dem aktuellen Förderstatus KfW-EH 40 und 40+)
  • Ersatzweise Freistellung der Einhaltung Transmissionswärmeverlust, wenn Primärenergiebedarf bilanziell nachweislich Null.
  • Bilanzieller Einbezug des Primärenergiebedarfes für die Errichtung des Baukörpers über die geplante Nutzungsdauer (Berechnung Graue Energie).
  • Anhebung des Förderstatus für ein KfW-Effizienzhaus auf das Niveau KfW-PEH (Plusenergiehaus) mit einer Jahres-Energieerzeugung von mindestens 50 kWh/m² Nutzfläche bzw. KfW-PEH+ von mindestens 100 kWh/m² Nutzfläche (Berechnung gemäß aktueller Primärenergiefaktoren)

Sanierung:

  • Förderstatus für KfW-EH 100, KfW-EH 115 und KfW-EH Denkmal bezogen auf neue Mindestanforderungen
    (Anhebung H’T bei Baudenkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz: 200%)
  • Entfall Förderstatus für KfW-Effizienzhäuser 55, 70 und 85.
  • Ersatzweise Freistellung der Einhaltung Transmissionswärmeverlust, wenn Primärenergiebedarf bilanziell nachweislich Null.
  • Bilanzieller Einbezug des Primärenergiebedarfes für die verwendeten Baumaterialien über die geplante Nutzungsdauer der Sanierung.
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Zwei Petitionen für Strom-Eigenverbrauch gestartet

Bring die Energiewende in Deutschland voran und beteilige Dich an beiden Kampagnen.

  1. Für einen sozial-ökologischen New Deal: Klimapolitik als Bürgerbewegung gestalten!
  2. Wir brauchen jetzt ein Recht auf solare Eigenversorgung! Hausgemachte Energie für alle!
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45 Minuten, die alarmieren und motivieren

Klimawandel.
Die Fakten mit Harald Lesch

Diese Dreiviertelstunde sollte man sich Zeit nehmen: Die ZDF Doku „Klimawandel“ (https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzeit/zdfzeit-klimawandel—die-fakten-mit-harald-lesch-100.html)  liefert in knapp 45 Minuten hinreichend Argumente dafür, die  Zeichen der Zeit nicht länger zu ignorieren oder schön zu reden. Rekordhitze, Überflutungen und Dürre sind keine normalen Wetterphänomene sondern deutliche Folgen des Klimawandels.  

Um die globale Erwärmung auf zwei Grad Celsius zu begrenzen müssen die stetig steigenden CO2-Emissionen in den nächsten zehn Jahren halbiert und bis 2050 komplett gestoppt werden. Fast die Hälfte der weltweiten Kohlendioxid-Emissionen aber entsteht bei konventioneller Strom- und Wärmeerzeugung. Es ist also unabdingbar nötig, so schnell wie möglich auf fossile Brennstoffe wie Kohle und Erdöl zu verzichten und Erneuerbare Energiequellen zu nutzen.

Der cells energy Marktplatz bietet dafür die beste Gelegenheit: Nachhaltiger und verantwortungsvoller Stromkonsum – für die Energiewende und gegen den fortschreitenden Klimawandel. Hier kann jeder seinen Teil beitragen. Jeder einzelne. Jetzt gleich! Fangt an! Werdet Teil des Bürgerstrom-Marktplatzes.

Doch damit ist noch nicht getan. „Entscheidend ist“, so formuliert es Anders Levermann vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, „dass jeder einzelne von der Politik über die nächsten 30 Jahre einfordert, dass dieses Problem global gelöst wird. Denn das ist es, was wir brauchen.“

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Da geht noch viel mehr!

Kommentar zum Referentenentwurf
des EEG 2021

Von Florian Weh

Ungewöhnlich spät ist jetzt der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum EEG 2021 bekannt geworden, und erwartungsgemäß enthält er nur die Abwicklung eines „Pflichtprogramms“ unbedingt nötiger Anpassungen und lässt ein klares Signal zur Beschleunigung der Energiewende vermissen. Zumindest soll das Gesetz bereits zum 01. Januar 2021 in Kraft treten, was wichtig für die aus der Förderung laufenden PV-Kleinanlagen ist. Doch leider setzt es die Tradition der Novellen seit 2012 fort, den Ausbau zu beschränken anstatt voran zu treiben! Was muss noch passieren, dass unsere Regierung endlich ihren Kurs glaubhaft in Richtung 100% Erneuerbare Energien korrigiert?

Im Entwurf ist vorgesehen, dass die Anlagen mit Inbetriebnahme 2000 oder früher ab 1. Januar weiterhin vom Netzbetreiber den Marktwert abzüglich einem Vermarktungsentgelt erhalten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es fehlt allerdings die Möglichkeit, dass der Strom auf Wunsch des Betreibers in den Bilanzkreis eines Vermarkters geliefert werden darf, damit dieser ihn als Grünstrom an regionale Endkunden liefern kann. Diese Lücke muss dringend noch geschlossen werden.

Ab 2027 möchte die Bundesregierung komplett auf Marktintegration umsetzen. Auch hier ein guter Ansatz. Nur wurde das Wichtigste vergessen: Das Marktdesign muss bis dahin so umgestellt werden, dass Biogas-Strom in flexibler Produktion auch zu mindestens 20 ct / kWh verkauft werden kann. Wenn Kostenwahrheit im Energiesystem hergestellt würde, wäre das auch der Fall. Denn Studien haben bewiesen, dass es volkswirtschaftlich günstiger ist, die Flexibilität des vorhandenen Biomasse-Anlagenparks zu nutzen, als Alternativen wie Stromspeicher neu zu bauen.

Gut, dass Deutschland Klimaneutralität erreichen will. Aber 2050 ist zu spät! Ohne das Ausbremsen der Erneuerbaren Energien schaffen wir das viel schneller! Die Novelle muss hier mehr Mut zeigen! In den einzelnen Energieformen sind positive Ansätze gemacht wie die Beteiligung von Standortkommunen an Windkraftanlagen und eine Förderung von regionalen Stromtarifen, aber in Relation zur Dringlichkeit der Aufgabe Klimaschutz insgesamt viel zu wenig. Auch die Umsetzung der Befreiung von Anlagen bis 30 kWp von der EEG-Eigenverbrauchsumlage fehlt immer noch, obwohl diese dringend umgesetzt werden muss. Auch das widersinnige Verbot von Eigenverbrauch bei Ausschreibungsanlagen wird nicht abgeschafft und soll weiter regionale Konzepte behindern.

Auch für Biomasse-Anlagen gibt es positive Ansätze wie den Wegfall des Flex-Deckels und die Erhöhung des Flex-Zuschlags von 40 auf 60 € je kW installierter Leistung. Auch der seit Jahren geforderte Bezug der Marktprämienvergütung auf den Jahreswert, der saisonale Fahrweisen lukrativ machen kann, ist zu begrüßen. Ein Ausbaupfad, wie im Entwurf von aktuell 5 auf 8,4 GW enthalten, wäre zu begrüßen, benötigt aber weitere Änderungen, damit die Leistung auch wirklich zugebaut und der Bestand weiter betrieben wird. Diese vermissen wir immer noch,  weshalb dringend nachgebessert werden muss.

Helfen Sie mit, die wichtigen Punkte noch mit in den Entwurf einzubringen und sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten!
Hier finden Sie unser Positionspapier Biogas https://renergie-allgaeu.de/wp-content/uploads/2020/03/Positionspapier-Biogaszukunft.pdf
und hier unser gemeinsames Positionspapier im LEE Bayern https://renergie-allgaeu.de/wp-content/uploads/2020/03/Positionspapier-LEE-Bayern-zum-EEG-2020-1.pdf

Florian Weh, Geschäftsführer renergie Allgäu e. V.

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Respekt, Bidingen!

Die Gemeinde Bidingen setzt ein mutiges und  klares Zeichen für Nachhaltigkeit, Regionalität und Eigenverantwortlichkeit im Stromkonsum. Die Ostallgäuer Kommune ist ab 1. Januar 2021 der erste kommunale Kunde auf dem cells energy Marktplatz und unterstützt damit ihre Energieerzeuger vor Ort.  
Wir sind überzeugt, dass sich diese im Gemeinderat sehr ausführlich und durchaus kontrovers diskutierte Entscheidung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch rechnen wird. Der errechnete Mehrpreis gegenüber einem großen konventionellen Energieversorger lässt sich nämlich auch durch klugen Verbrauch zu stromgünstigen Zeiten ein Stück weit kompensieren und darf außerdem mit den Einnahmen aus der Gewerbesteuer gegengerechnet werden, die die beiden Biogasanlagenbetreiber nun (hoffentlich) auch weit übers EEG hinaus zahlen können und werden. Bidingen – eine Gemeinde, die ihren Bürgern mit gutem Beispiel in Sachen Achtsamkeit und bewusstem Konsum vorangeht! Respekt!                            

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EEG 2021 kurz vor Beschluss

Seit März verzögert sich die Bekanntgabe des Entwurfs für die neue große EEG-Novelle, die Mittlerweile als EEG 2021 benannt wird. Es zeichnet sich jetzt aber ab, dass zum 23.09.2020 der Kabinettsbeschluss des Referentenentwurfs erfolgen soll. Über Inhalte des Referentenentwurfs ist bisher noch nichts bekannt geworden. Wir halten euch auf dem Laufenden.