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Recht und Politik

Da geht noch viel mehr!

Kommentar zum Referentenentwurf
des EEG 2021

Von Florian Weh

Ungewöhnlich spät ist jetzt der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum EEG 2021 bekannt geworden, und erwartungsgemäß enthält er nur die Abwicklung eines „Pflichtprogramms“ unbedingt nötiger Anpassungen und lässt ein klares Signal zur Beschleunigung der Energiewende vermissen. Zumindest soll das Gesetz bereits zum 01. Januar 2021 in Kraft treten, was wichtig für die aus der Förderung laufenden PV-Kleinanlagen ist. Doch leider setzt es die Tradition der Novellen seit 2012 fort, den Ausbau zu beschränken anstatt voran zu treiben! Was muss noch passieren, dass unsere Regierung endlich ihren Kurs glaubhaft in Richtung 100% Erneuerbare Energien korrigiert?

Im Entwurf ist vorgesehen, dass die Anlagen mit Inbetriebnahme 2000 oder früher ab 1. Januar weiterhin vom Netzbetreiber den Marktwert abzüglich einem Vermarktungsentgelt erhalten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es fehlt allerdings die Möglichkeit, dass der Strom auf Wunsch des Betreibers in den Bilanzkreis eines Vermarkters geliefert werden darf, damit dieser ihn als Grünstrom an regionale Endkunden liefern kann. Diese Lücke muss dringend noch geschlossen werden.

Ab 2027 möchte die Bundesregierung komplett auf Marktintegration umsetzen. Auch hier ein guter Ansatz. Nur wurde das Wichtigste vergessen: Das Marktdesign muss bis dahin so umgestellt werden, dass Biogas-Strom in flexibler Produktion auch zu mindestens 20 ct / kWh verkauft werden kann. Wenn Kostenwahrheit im Energiesystem hergestellt würde, wäre das auch der Fall. Denn Studien haben bewiesen, dass es volkswirtschaftlich günstiger ist, die Flexibilität des vorhandenen Biomasse-Anlagenparks zu nutzen, als Alternativen wie Stromspeicher neu zu bauen.

Gut, dass Deutschland Klimaneutralität erreichen will. Aber 2050 ist zu spät! Ohne das Ausbremsen der Erneuerbaren Energien schaffen wir das viel schneller! Die Novelle muss hier mehr Mut zeigen! In den einzelnen Energieformen sind positive Ansätze gemacht wie die Beteiligung von Standortkommunen an Windkraftanlagen und eine Förderung von regionalen Stromtarifen, aber in Relation zur Dringlichkeit der Aufgabe Klimaschutz insgesamt viel zu wenig. Auch die Umsetzung der Befreiung von Anlagen bis 30 kWp von der EEG-Eigenverbrauchsumlage fehlt immer noch, obwohl diese dringend umgesetzt werden muss. Auch das widersinnige Verbot von Eigenverbrauch bei Ausschreibungsanlagen wird nicht abgeschafft und soll weiter regionale Konzepte behindern.

Auch für Biomasse-Anlagen gibt es positive Ansätze wie den Wegfall des Flex-Deckels und die Erhöhung des Flex-Zuschlags von 40 auf 60 € je kW installierter Leistung. Auch der seit Jahren geforderte Bezug der Marktprämienvergütung auf den Jahreswert, der saisonale Fahrweisen lukrativ machen kann, ist zu begrüßen. Ein Ausbaupfad, wie im Entwurf von aktuell 5 auf 8,4 GW enthalten, wäre zu begrüßen, benötigt aber weitere Änderungen, damit die Leistung auch wirklich zugebaut und der Bestand weiter betrieben wird. Diese vermissen wir immer noch,  weshalb dringend nachgebessert werden muss.

Helfen Sie mit, die wichtigen Punkte noch mit in den Entwurf einzubringen und sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten!
Hier finden Sie unser Positionspapier Biogas https://renergie-allgaeu.de/wp-content/uploads/2020/03/Positionspapier-Biogaszukunft.pdf
und hier unser gemeinsames Positionspapier im LEE Bayern https://renergie-allgaeu.de/wp-content/uploads/2020/03/Positionspapier-LEE-Bayern-zum-EEG-2020-1.pdf

Florian Weh, Geschäftsführer renergie Allgäu e. V.