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Energieversorgung aus 100 Prozent Erneuerbaren schon 2035?

Das DIW Berlin berechnet zwei Szenarien zur Vollversorgung aus erneuerbaren Energien. Während der Strombedarf stark steigt, sinkt der Gesamtenergieverbrauch.

Der gesamte deutsche Energiebedarf ließe sich innerhalb der nächsten zehn bis 15 Jahre ausschließlich mit erneuerbaren Energien decken. Das ist die zentrale Erkenntnis einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Den Berechnungen zufolge könnte nicht nur die Stromnachfrage, sondern die gesamte Energienachfrage hierzulande mit Erneuerbaren gesichert werden. Auch europaweit würden dann keine fossilen Energieträger oder Kernkraft mehr verwendet, teilte das DIW mit.

Voraussetzung dafür sei, dass das Ausbautempo in Deutschland stark gesteigert wird, sowohl bei der Wind- als auch bei der Solarenergie.

Strombedarf steigt auf 1.000 Terawattstunden

Im Fall einer Vollversorgung mit Erneuerbaren würde die Stromnachfrage in Deutschland aufgrund des Trends zur Elektrifizierung stark steigen und bei über 1.000 statt gut 500 Terawattstunden (im Jahr 2018) liegen. Dafür wäre der gesamte Energieverbrauch mit gut 1.200 Terawattstunden im Vergleich zu knapp 2.600 im Jahr 2018 weniger als halb so hoch.

 „100 Prozent erneuerbare Energien sind technisch möglich und ökonomisch effizient – und vor allem dringend nötig, um die europäischen Klimaschutzziele erreichen zu können“, sagte Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am DIW Berlin.

Zwei Szenarien berechnet

In der Studie wurden zwei Szenarien berechnet, die einen erneuerbaren Erzeugungsmix in ganz Europa umfassen und sowohl Strom als auch Wärme und den Transport – die sogenannten Sektorenkopplung – berücksichtigen. Das integrierte Szenario, das den Ausbau der Erzeugungs- und Speicherkapazitäten in Verbindung mit dem nötigen Netzausbau betrachtet und eine Balance zwischen beidem anstrebt, sei dabei dem desintegrierten Szenario überlegen, so die Wissenschaftler: In ersterem wird die Energie näher an den Verbraucher erzeugt, was etwa den Bedarf an Batteriespeichern und Stromleitungen reduziert.

„Durch die Berücksichtigung von Netzausbaukosten würde die regionale Gleichverteilung von Erzeugung und Verbrauch im Vergleich zu heute gestärkt werden“, erklärt Christian von Hirschhausen, DIW-Forschungsdirektor für internationale Infrastrukturpolitik und Industrieökonomie. „Es ist kein Naturgesetz, dass der Windstrom nur aus dem Norden kommen kann und von dort in den Süden transportiert werden muss. Das Potenzial für erneuerbare Energien ist in allen Regionen in Deutschland vorhanden, es wird bisher nur sehr ungleich genutzt.“ Entsprechend müsste beispielsweise die Windkraft an Land am stärksten in Süddeutschland ausgebaut werden.

Energieversorgung aus 100 Prozent Erneuerbaren schon 2035? – ERNEUERBARE ENERGIEN

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Erneuerbare Energien: 100 Prozent bis 2030 machbar

Deutschland könnte schon bis 2030 eine bezahlbare Energieversorgung aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien schaffen. Die Energy Watch Group skizziert diesen Weg in einer Studie. Der Windkraftausbau im Süden spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Die aktuelle Studie der Energy Watch Group (EWG) zeigt, dass Deutschland bereits bis 2030 vollständig, zuverlässig und wirtschaftlich mit Erneuerbarer Energie versorgt werden kann und dabei sogar über ein ökonomisch vorteilhafteres Energiesystem verfügen würde. Damit liegt das erste Energie-Szenario vor, das den Weg zu 100 % Prozent Erneuerbaren sektorenübergreifend, techno-ökonomisch umsetzbar und mit vollständiger Bedarfsdeckung auch in winterlichen Dunkelflauten
stundengenau aufzeigt.

Innerhalb der Studie werden drei Szenarien gegenübergestellt, die sich durch einen verschieden starken Ausbau der Windkraft im Süden unterscheiden. Ein Szenario verzichtet vollständig auf den Windkraft-Ausbau im Süden, ein zweites geht von 24 Gigawatt installierter Leistung aus. Ein drittes Szenario setzt auf eine vollständige Ausschöpfung des Windpotenzials im Süden – 37 Gigawatt. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass ein starker Windkraftausbau im Süden Deutschlands das wirtschaftlich sinnvollste Szenario ist.

Mehr Windkraft im Süden – weniger Netzausbau

Ein Grund dafür ist der in diesem Fall geringer ausfallende Netz- und Speicherausbau. Kommt das EWG-Szenario mit viel Windkraftausbau im Süden zum Tragen, wird der Ausbau der Nord-Süd-Transportkapazitäten von heute 8,9 auf 16,5 Gigawatt geschätzt. Das entspricht in etwa den jetzt in Planung und Bau befindlichen Nord-Süd-Übertragungsleitungen. Ohne den Windenergieausbau im Süden müssten die Übertragungsleitungen auf 21,3 Gigawatt ausgebaut werden.

Auch die Speicherkapazitäten würden sich im EWG-Szenario gleichmäßig auf ganz Deutschland verteilen. Je mehr Windenergie im Süden fehlt, desto größer wird der Bedarf an saisonaler Speicherung. Auch in Bezug auf die Endenergiebereitstellung führt der Verzicht auf den Ausbau der Windenergie im Süden zu einem deutlich erhöhten Speicherbedarf.

Ausbauraten um das 20-fache erhöhen

Die heutigen jährlichen Ausbauraten müssen für 100 Prozent Erneuerbare bis 2030 zum Teil um das bis zu 20-fache erhöht werden. Das erscheint immens, ist aber machbar. Hans-Josef Fell, Präsident der EWG, weist auf den Man-to-the-Moon-Charakter der unausweichlich notwendigen Transformation hin: „Solche exponentiellen Wachstumsgeschwindigkeiten ähneln denen, wie sie in bisherigen Technik-Revolutionen der Weltgeschichte oftmals in nur einer Dekade realisiert wurden: Mondlandung, PC, Internet und Mobilfunk.“

Ohne mehr Effizienz in der Energieverwendung ist das Ziel jedoch nicht zu schaffen – weder 2030 noch irgendwann sonst. Vor allem die Energieverwendung im Gebäude und damit die Wärmeversorgung ist ein entscheidender Hebel. Deshalb kommt der Gebäudesanierung im großen Maßstab und hoher Qualität eine besondere Bedeutung zu. Aber auch durch Verkehrsvermeidung sind Effizienzgewinne erreichbar.

Die Energiegestehungskosten von durchschnittlich 76 Euro pro Megawattstunden liegen im günstigsten EWG-Szenario (viel Windkraft im Süden) auf ähnlichem Niveau wie 2018; die jährlichen Gesamtkosten für Energie betragen zwischen 155 Milliarden (EWG-Szenario) und 191 Milliarden Euro (Szenario ohne nennenswerten Windkraftausbau im Süden): Zum Vergleich: im Jahr 2018 lagen sie bei 189 Milliarden Euro.

https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/wind/100-prozent-bis-2030-machbar/

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Schulze: Deutschland wird Vorreiter bei Erneuerbaren Energien im Verkehr

Bundestag beschließt neue Vorgaben für Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe – ab 2023 Aus für Palmöl

Bis 2030 wird die Treibhausgas-Minderungsquote für Kraftstoffe von heute sechs auf 25 Prozent ansteigen. So sieht es eine Gesetzesänderung vor, die laut einer BMU-Medienmitteilung am 21.05.2021 vom Bundestag verabschiedet wurde. Demnach müssen Mineralölunternehmen künftig deutlich mehr Erneuerbare Energien einsetzen, um die CO2-Emissionen ihrer Treibstoffe zu senken. Mit dem Beschluss verbannt Deutschland zudem ab 2023 Biokraftstoffe auf Basis von Palmöl aus den Tanks. Neben starken Anreizen für den Einsatz grünen Wasserstoffs und die Förderung von Ladesäulen sollen künftig vor allem fortschrittliche aus Abfall- und Reststoffen gewonnene Biokraftstoffe gefördert werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Deutschland wird mit dem Beschluss zum Vorreiter bei den erneuerbaren Energien im Verkehr. Wir gehen mit den neuen Quoten für klimafreundliche Kraftstoffe und erneuerbare Energie im Verkehr weit über die EU-Vorgaben hinaus. Und wir schaffen den Ausstieg aus der Nutzung von Palmöl im Tank in weniger als zwei Jahren. Künftig werden nur noch solche Technologien zusätzlich gefördert, die effizient sind und den Verkehr wirklich nachhaltig machen: Elektromobilität im Straßenverkehr, fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen und grüner Wasserstoff in Raffinerien. Synthetische Kraftstoffe fördern wir gezielt dort, wo nicht-fossile Alternativen fehlen: im Flugverkehr.“

Mit der Gesetzesnovelle setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr um (RED II). Diese gibt den Mitgliedsstaaten vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien bis ins Jahr 2030 auf mindestens 14 Prozent am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor steigen muss. Deutschland wird mit dem Beschluss des  Bundestags diese EU-Vorgaben deutlich übertreffen und den Anteil von derzeit 10 Prozent auf rund 32 Prozent erhöhen. Dies geschieht über die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Bundesimmissionsschutzgesetz. Mit der THG-Quote werden Mineralölunternehmen verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Dazu können sie etwa grünen Wasserstoff, erneuerbar erzeugten Strom oder Biokraftstoffe einsetzen. Laut der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesnovelle steigt die Minderung von zuletzt 6 Prozent im Jahr 2020 bis 2030 schrittweise auf 25 Prozent.

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Null Emissionen bis 2050: Nur bei fundamentalem Wandel bei Energie und Verkehr

Die Internationalen Energieagentur sieht Chancen für die langfristigen Emissionsziele, doch dafür müsse ein radikaler Wandel im Energiesektor her.

Um das Netto-Nullemissionsziel bis 2050 zu erreichen, ist eine beispiellose Transformation im Energiesektor notwendig. Die bisherigen Klimazusagen der Regierungen reichten nicht aus, heißt es in einem Bericht der Internationalen Energieagentur (IEA) mit Sitz in Paris. Es gebe einen Weg, das Nullemissionsziel bis zum Jahr 2050 zu erreichen, dieser sei aber schmal. Die Art und Weise, wie Energie weltweit produziert, transportiert und genutzt wird, müsse sich fundamental ändern, heißt es weiter.

Es dürfe etwa ab heute keine Investitionen in neue Projekte zur Versorgung mit fossilen Brennstoffen mehr geben. Es dürften keine weiteren endgültigen Investitionsentscheidungen für neue Kohlekraftwerke getroffen werden. Der Bericht sieht vor, dass die am wenigsten effizienten Kohlekraftwerke bis zum Jahr 2030 abgeschaltet, und die verbleibenden Kohlekraftwerke, die bis 2040 noch in Betrieb sind, nachgerüstet werden. Es brauche außerdem eine Politik, die den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor bis 2035 beende, schreiben die Fachleute.

Die Politik müsse auf einen massiven Einsatz aller verfügbaren sauberen und effizienten Energietechnologien setzen und gleichzeitig Innovation global beschleunigen. Es handele sich bei dieser Transformation um die vielleicht größte Herausforderung, der sich die Menschheit jemals gestellt habe, meint Fatih Birol, der Direktor der IEA. Die Regierungen müssten ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung sauberer Energietechnologien schnell erhöhen und diese in den Mittelpunkt der Energie- und Klimapolitik stellen. Der Übergang müsse auch fair und inklusiv sein.

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Wasserstoffrat hält Vorschläge der Bundesregierung für „nicht ausreichend“

Berlin Der Nationale Wasserstoffrat kritisiert den jüngsten Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), mit dem die Produktion von grünem Wasserstoff vorangetrieben werden soll. Der Entwurf sei für einen schnellen Hochlauf „immer noch zu eng gefasst“, sagte Katherina Reiche, Vorsitzende des Nationalen Wasserstoffrats, dem Handelsblatt. „Ich bin skeptisch, ob wir auf dieser Grundlage die verschärften Klimaziele erreichen und zum Leitmarkt für Wasserstoff werden können“, ergänzte Reiche. „Die Politik muss deutlich mehr Tempo zulassen.“

Der Verordnungsentwurf, der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist, regelt, unter welchen Voraussetzungen Strom, der für die Wasserstoffelektrolyse eingesetzt wird, von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ganz oder teilweise befreit wird.

Dabei sind zwei Fallkonstellationen vorgesehen. Zum einen soll es eine vollständige EEG-Umlagebefreiung für die Herstellung von grünem Wasserstoff durch Elektrolyse geben. Voraussetzung ist, dass nur Strom aus erneuerbaren Quellen eingesetzt wird, der nicht durch das EEG gefördert wird.

Dabei kann es sich also um Strom aus neuen Anlagen handeln, die außerhalb des EEG-Systems stehen, oder um alte Anlagen, die nach 20 Jahren Laufzeit aus der EEG-Vergütung herausgefallen sind. Die Befreiung von der EEG-Umlage gilt allerdings nur „innerhalb der ersten 6000 Vollbenutzungsstunden“ des Elektrolyseurs innerhalb eines Jahres.

Zum anderen soll die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des EEG bei der Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse in stromkostenintensiven Unternehmen Anwendung finden können. Das hat eine starke Reduktion der EEG-Umlage zur Folge.

Wasserstoffrat hält Vorschläge der Bundesregierung für „nicht ausreichend“ (handelsblatt.com)

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EU-Richtlinie sieht 38-40 Prozent erneuerbare Energie bis 2030 vor

Ein früher Entwurf der geplanten EU-Richtlinie für erneuerbare Energien enthält das Ziel, bis zum Jahr 2030 EU-weit 38 bis 40 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen zu beziehen. Das entspricht einer Verdopplung des aktuellen Anteils von Solar-, Wind- und anderen erneuerbaren Energien am europäischen Energiemix bis zum Ende des Jahrzehnts.

Die überarbeitete Richtlinie für erneuerbare Energien wird am 14. Juli offiziell vorgestellt – als Teil eines größeren Gesetzespakets, mit dem die aktualisierten EU-Klimaziele bis 2030 erfüllt werden sollen.

Erst vor zwei Wochen hatten sich die politischen Entscheidungsträger auf ein neues EU-Klimagesetz geeinigt, das zum ersten Mal das Ziel der Klimaneutralität 2050 zu einer rechtlichen Verpflichtung für die Union macht. Das neue Gesetz legt außerdem das Ziel fest, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. In dieser Zielsetzung ist allerdings auch der CO2-Abbau in Forstwirtschaft und Landnutzung berücksichtigt, so dass das Bruttoziel eher bei 52 oder 53 Prozent liegen dürfte.

„Erneuerbare Energien spielen eine fundamentale Rolle für die Umsetzung des europäischen Green Deals und für das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050,“ heißt es in einem Entwurf der Kosten-Nutzen-Analyse zum Vorschlag, der auf der Website der Renewable Heating & Cooling Alliance, einer Branchenvereinigung, veröffentlicht wurde.

„Der Energiesektor trägt zu mehr als 75 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU bei. Energieeffizienz und erneuerbare Energien sind daher von zentraler Bedeutung, um die erhöhten Klimaziele für 2030 zu erreichen,“ heißt es in dem Dokument weiter.

EU-Richtlinie sieht 38-40 Prozent erneuerbare Energie bis 2030 vor – EURACTIV.de

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Wie meistern wir den Weg in die Zukunft?

Bei der „Better Future Conference“ skizzierten Topmanager führender Unternehmen im Gespräch die Herausforderungen unserer Zeit.

Bis 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Dieses Ziel ist mit 46 Prozent schon jetzt erreicht. Bis 2030 sind 65 Prozent angepeilt.

„Einfach wird das nicht werden“, sagte Thomas Kusterer, Finanzvorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Der Bau neuer Windparks etwa komme nur schleppend voran. Ein Windenergiepark benötige von der Planung bis zur Fertigstellung etwa fünfeinhalb Jahre. „Das muss schneller gehen.“

Kusterer ist trotzdem überzeugt, dass Ökostrom auch ohne Subventionen produziert werden kann. Das hätten Projekte wie der Offshore-Windpark „EnBW He Dreiht“ in der Nordsee gezeigt, der ohne EEG-Subventionen gebaut wird. Bereits vor vier Jahren hat EnBW das Versprechen gegeben, günstigen Ökostrom bereitzustellen. Dazu steht Kusterer auch heute noch.

Ein Risiko seien unvorhersehbare Strompreisentwicklungen: „Wichtig wäre ein CO₂-Marktpreis, um langfristig Investitionssicherheit zu haben.“ Fest steht: In Zukunft wird mehr Strom benötigt. „Wir brauchen zusätzliche Kapazitäten, um erneuerbare Energien herstellen zu können.“ Wasserstoff wäre eine Option: „Es ist noch ein langer Weg zu gehen.“

Klimaschutz und erneuerbare Energien – WELT

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Bund muss Förderungen für alte Windräder beenden

Windräder, die älter als 20 Jahre sind, dürfen keine Förderung mehr erhalten. Grund ist die Beihilfsregelung der EU. Der Bund stimmt nun über neue Regelungen ab.

Die Bundesregierung muss geplante Anschlusshilfen für alte Windräder herunterfahren, die nicht mehr in die Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fallen. Grund dafür seien beihilferechtliche Bedenken der Brüsseler Wettbewerbsbehörde, hieß es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums. Geplant sei jetzt eine beihilfefeste Regelung, die mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt sei und derzeit in der Bundesregierung abgestimmt werde.

Zudem sind Verbesserungen bei der Netzanbindung von Windparks auf hoher See geplant. Dazu sollte die sogenannte Umlagefähigkeit der Netzanbindung bereits genehmigter Projekte im Küstenmeer unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden, hieß es.

Zu Beginn des Jahres waren die Förderungen nach dem EEG für die ersten Windanlagen ausgelaufen, da sie älter als 20 Jahre werden. Durch die geplanten neuen Regelungen sollten künftig alle Anlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, die Möglichkeit bekommen, den Strom vom Netzbetreiber vermarkten zu lassen, hieß es seitens des Ministeriums. Bis Ende 2021 solle es außerdem einen Aufschlag auf den Marktwert geben. Weitergehende Lösungen oder Ausschreibungslösungen seien beihilferechtlich nicht zulässig, aber auch nicht erforderlich, hieß es.

Erneuerbare Energien: Bund muss Förderungen für alte Windräder beenden | ZEIT ONLINE

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BMU verliert Geduld bei Artenschutz

Helfen bundeseinheitliche Standards im Artenschutz der Windkraft? Verbände der Energiebranche loben ein Nachdenken darüber im Bundesumweltministerium.

Am Freitag hatte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flassbarth, eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes dafür ins Spiel gebracht. Die inzwischen auch anderen Medien durch das Bundesumweltministerium bestätigte Aussage machte der Staatssekretär in einem Interview mit der politischen Wochenillustrierten Der Spiegel. Würden aktuelle Verhandlungen über Artenschutzstandards zwischen den Bundesländern wie inzwischen absehbar nicht zum Ziel kommen, „müssen wir das bundesweit über eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes regeln“, sagte Flassbarth in dem Interview. Ein klares Regelwerk zum Umgang mit Vögeln im Konflikt mit der Windkraftnutzung könne Genehmigungen für Windenergieanlagen beschleunigen. Damit greift der Politiker jüngere Forderungen aus der Branche wie die des Leipziger Rechtsexperten Martin Maslaton auf.

Die Bundesländer verhandeln gemäß einer schon 2019 von Windenergieinteressenvertretern und Umweltschutz- sowie Klimaschutzverbänden mit dem Bundeswirtschaftsministerium getroffenen Vereinbarung über eindeutigere Standards im Artenschutz. Denn bislang sind artenschutzrechtliche Genehmigungen neuer Windparks viel von Auslegungen der einzelnen Behörden abhängig – sowie anfällig gegen Klagen von Wettbewerbsunternehmen und Artenschützern.

Flassbarth will außerdem jedem Bundesland einen festen Anteil der Windkraft an der Nutzung der Landfläche zuweisen. Bisher hatte das Bundesumweltministerium das Instrument einer Bundesnovelle für ein windkraftfreundlicheres einheitliches Artenschutzgesetz noch abgelehnt.

Die Energiebranchen-Interessenverbände BEE, BDEW, BNE, BWE, VDMA Power Systems und VKU begrüßten die Ungeduldsäußerung aus dem Bundesumweltministerium. „Eine rechtssichere, eindeutige und vorhersehbare Anwendung des Artenschutzrechts kommt dem Klimaschutz zugute und trägt zu einem schnelleren Ausbau der Windenergie bei“, betonten die Verbände nun. Die Politik müsse „den Flickenteppich beim Artenschutz endlich beenden“.

BMU verliert Geduld bei Artenschutz (erneuerbareenergien.de)

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Erneuerbare Energien wenn nötig mit Strafen durchsetzen

Experten sehen die dringende Notwendigkeit, fossile Treibstoffe zu ersetzen – etwa durch Aufpreise für Verbrenner.

Im motorisierten Verkehrsbereich gibt es nach wie vor eine gigantische Abhängigkeit von fossilen Treibstoffen. An Land, in der Luft und zu Wasser verwenden Transportmittel zu 96,3 Prozent nicht erneuerbare Energien.

Die von österreichischen Wissenschaftlern organisierte Expertendiskussion „Renewables in Transport“ ging daher den Fragen nach, ob genügend erneuerbare Energien zur Verfügung stehen, um große Teile des Transportsektors anzutreiben und wie reif die Technologien dafür sind.

Erdöl weiterhin dominant

Wie Reinhard Haas, der Leiter der Energy Economics Group an der TU Wien, darlegt, haben sich die Anteile von Erdölprodukten, Erdgas und Elektrizität im Energiemix des Transportsektors in den vergangenen Jahrzehnten nur langsam verändert. Seit den 2000ern gibt es dagegen ein rasantes Wachstum von Biotreibstoffen, was vor allem gesetzlichen Auflagen zur Beimischung in Benzin und Diesel zu verdanken ist. Hier stelle sich die Frage, wieviel Treibhausgasemissionen sich durch Biotreibstoffe tatsächlich einsparen lassen.

Laut Amela Ajanovic vom Institut für Energiesysteme und Elektrische Antriebe der TU Wien ist der Bedarf an umfassenden Veränderungen im Transportsektor groß. Während die Treibhausgasemissionen von Energieerzeugung, Industrie, Landwirtschaft und Wohnen seit Beginn der 80er-Jahre kontinuierlich sinken, ist der Transportbereich der einzige, in dem es bis heute eine Steigerung gibt.

Veränderungen gibt es aber. Die EU verfolgt ehrgeizige Ziele und will den Anteil von E-Fahrzeugen auf der Straße steigern und die Durchschnittsemissionen von Autos senken. Viele Länder haben ein Ablaufdatum für den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor festgelegt. Österreich bislang noch nicht.

Weitere Infos unter:

Erneuerbare Energien wenn nötig mit Strafen durchsetzen (msn.com)