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Schulze: Deutschland wird Vorreiter bei Erneuerbaren Energien im Verkehr

Bundestag beschließt neue Vorgaben für Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe – ab 2023 Aus für Palmöl

Bis 2030 wird die Treibhausgas-Minderungsquote für Kraftstoffe von heute sechs auf 25 Prozent ansteigen. So sieht es eine Gesetzesänderung vor, die laut einer BMU-Medienmitteilung am 21.05.2021 vom Bundestag verabschiedet wurde. Demnach müssen Mineralölunternehmen künftig deutlich mehr Erneuerbare Energien einsetzen, um die CO2-Emissionen ihrer Treibstoffe zu senken. Mit dem Beschluss verbannt Deutschland zudem ab 2023 Biokraftstoffe auf Basis von Palmöl aus den Tanks. Neben starken Anreizen für den Einsatz grünen Wasserstoffs und die Förderung von Ladesäulen sollen künftig vor allem fortschrittliche aus Abfall- und Reststoffen gewonnene Biokraftstoffe gefördert werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Deutschland wird mit dem Beschluss zum Vorreiter bei den erneuerbaren Energien im Verkehr. Wir gehen mit den neuen Quoten für klimafreundliche Kraftstoffe und erneuerbare Energie im Verkehr weit über die EU-Vorgaben hinaus. Und wir schaffen den Ausstieg aus der Nutzung von Palmöl im Tank in weniger als zwei Jahren. Künftig werden nur noch solche Technologien zusätzlich gefördert, die effizient sind und den Verkehr wirklich nachhaltig machen: Elektromobilität im Straßenverkehr, fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen und grüner Wasserstoff in Raffinerien. Synthetische Kraftstoffe fördern wir gezielt dort, wo nicht-fossile Alternativen fehlen: im Flugverkehr.“

Mit der Gesetzesnovelle setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr um (RED II). Diese gibt den Mitgliedsstaaten vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien bis ins Jahr 2030 auf mindestens 14 Prozent am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor steigen muss. Deutschland wird mit dem Beschluss des  Bundestags diese EU-Vorgaben deutlich übertreffen und den Anteil von derzeit 10 Prozent auf rund 32 Prozent erhöhen. Dies geschieht über die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Bundesimmissionsschutzgesetz. Mit der THG-Quote werden Mineralölunternehmen verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Dazu können sie etwa grünen Wasserstoff, erneuerbar erzeugten Strom oder Biokraftstoffe einsetzen. Laut der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesnovelle steigt die Minderung von zuletzt 6 Prozent im Jahr 2020 bis 2030 schrittweise auf 25 Prozent.

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