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Photovoltaik

NEUES FÖRDERPROGRAMM PV-SPEICHER-E-MOBIL

Ab 26. September steht im Portfolio der KfW-Bank ein neues Förderprogramm zur Verfügung.

Es werden kombinierte Lösungen für PV-Anlagen, stationäre Batteriespeicher und Ladestationen gefördert. Die Teilbeträge setzen sich zusammen aus

  • Ladestation: 600 € – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 € pauschal.
  • PV-Anlage: 600 € pro kWp, maximal 6.000 €
  • Solarstromspeicher: 250 € pro kWh, maximal 3.000 €.

Für eine typische Anlage mit z.B. 12 kWp Erzeugung und 10 kWh Speicher mit Standardladestation ergeben sich also beispielsweise 9.600 € Förderung bei erwartbaren Kosten von 28.000 bis 30.000 €. Somit eine Förderquote von rund 30%. Bei größeren Anlagen sinkt die Quote.

Interessant ist, dass erstmals bidirektionales Laden berücksichtigt wird. Auch kurios, fehlen doch bislang die erforderlichen steuerrechtlichen und technischen Regelungen, klare Einsatzbedingungen und bidirektional-fähige Autos. Zur Stabilisierung der Stromnetze wird dies allerdings ein zentrales Instrument werden.

Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden, die ein E-Auto besitzen oder zumindest bereits bestellt haben. Kombinationen mit anderen Förderungen sind nicht möglich und eine Auftragsvergabe ist erst nach Vorliegen einer Förderzusage zulässig. Das Nachweisverfahren läuft nach üblichen Gepflogenheiten im Online-Format.

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Allgemein Photovoltaik

Solarstrom so gefragt wie nie

Immer mehr Deutsche setzen auf selbst erzeugten Strom: 2020 wurden bundesweit so viele Solarstromanlagen auf privaten Hausdächern installiert wie noch nie. Der Schutz der Umwelt und das Streben nach mehr Autonomie motiviert viele Hausbesitzer zum Umstieg, doch auch wirtschaftlich kann sich die Eigenstromerzeugung rechnen.

Der Trend ist eindeutig positiv: Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 184.000 neue Solarstromanlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 4,9 Gigawatt neu installiert. Zum Vergleich: 2019 waren es 3,8 Gigawatt, die neu ans Netz gingen. Die installierte Photovoltaikleistung stieg 2020 somit um 27,6 %. Maßgeblicher Treiber für die außergewöhnlichen Zuwachsraten ist der private Bereich. Ein deutlich gestiegenes Umweltbewusstsein, das Streben vieler Verbraucher nach mehr Unabhängigkeit, erheblich gesunkene Solartechnikpreise und ein zunehmender Umstieg auf die Elektromobilität seien die Hauptmotive vieler Bürger sich mit einem Umstieg auf Photovoltaik zu beschäftigen, so der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Auf Grundlage von Daten der Bundesnetzagentur haben die Berliner berechnet, dass sich die Nachfrage nach Solarstromanlagen bei Eigenheimbesitzern gegenüber 2019 verdoppelt hat. „Die aktuellen Zahlen belegen eine überwältigende solartechnische Akzeptanz und Investitionsbereitschaft bei privaten Verbrauchern“, so BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Solarstrom so gefragt wie nie – ingenieur.de

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Allgemein Photovoltaik

Solardachziegel – sinnvoll oder nicht?

Angesichts der immer weiter steigenden Strompreise entscheiden sich zunehmend mehr Verbraucher für den Betrieb eine Solaranlage. Eine solche Anlage stellt meist die einfachste Möglichkeit dar, eigenen Strom zu produzieren und somit nicht nur langfristig Kosten einsparen, sondern auch einen wichtigen Beitrag für die Umwelt leisten.

Auch wenn Hausbesitzer nicht mehr in dem Umfang gefördert werde, wie es noch vor ein paar Jahren der Fall gewesen ist, lohnt sich der Betrieb einer Solaranlage in den meisten Fällen sowohl finanziell als auch in Bezug auf die Umwelt. Die dezentrale Erzeugung von Strom über Solartechnik ist der ökologisch sinnvollste Weg, sauberen Strom zu nutzen. 

Solardachziegel – Alternative zu gewöhnlichen Solarmodulen (solaranlagen-portal.de)

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Photovoltaik Recht und Politik Vermarktung

Bürgerenergie nicht abwürgen!

In der Oktoberausgabe von „neue energie“, dem „magazin für klimaschutz und erneuerbare energien“ macht Josef Göppel, ehemaliger Bundestagsabgeordneter und heute Energiebeauftragter für Afrika im Bundesentwicklungsministerium, eine Handvoll sehr konkreter Vorschläge für die Bürgerenergie:

  • PV-Dachanlagen in der sonstigen oder einer vereinfachten Direktvermarktung sollen nach Abschluss der EEG-Förderung den jeweiligen Marktwert Solar (2019: 3,77 ct/kWh) vergütet bekommen.
  • Eigenerzeugte erneuerbare Elektrizität aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt muss von Umlagen, Abgaben und Gebühren befreit sein.
  • Das muss für Anlagen innerhalb und außerhalb der EEG-Förderung gleichermaßen gelten.
  • Anlagen unter 7 Kilowatt können nach Aussagen mehrerer Regionalnetzbetreiber nach Standardlastprofilen an den Verknüpfungspunkten mit dem Ortsnetz zeitgenau gesteuert werden. Intelligente Messysteme mit viertelstündlicher Messung sind hierfür nicht erforderlich.
  • Herkunftsnachweise für CO2-frei erzeugten Grünstrom aus Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung sollen vom Umweltbundesamt ohne jährliche Gebühren ausgestellt werden.
  • Die Richtlinie EU2018/2001 vom 21. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen muss eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden

Wir heben den Daumen, nicken alle sechs Vorschläge ab – und setzen noch einen drauf: Es reicht nicht, die bestehenden Anlagen zu sichern. Es müssen darüberhinaus noch Anreize für Innovation und Bürgerenergie-Initiativen gegeben werden. Wir fügen darum hinzu:

  • Innovationsanreize für Anlagenbetreiber schaffen, die ihren erneuerbar erzeugten Strom regional anbieten. Zum Beispiel: Keine Stromsteuer für cells-energy-Erzeuger!

Damit würde die Bürgerenergie nicht nur nicht abgewürgt, sondern gefördert und unterstützt. Das ist es, was wir im Sinne einer nachhaltigen Zukunft brauchen!

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Photovoltaik

52-GW Solardeckel – Verfassungsbeschwerde gegen die Verzögerungstaktik

52-GW Solardeckel soll mit dem Gebäudeenergiegesetz aufgebhoben werden – BSW reicht zu Recht Verfassungsbeschwerde gegen die Verzögerungstaktik ein!

Die vor wenigen Wochen von der Bundesregierung beschlossene Aufhebung des 52-GW Förderdeckels für PV-Anlagen bis 750 kWp, der im Moment droht, erreicht zu werden, hat nun Eingang in den Gesetzesentwurf des seit langer Zeit „in der Mache“ befindlichen Gebäudeenergiegesetzes gefunden. Bleibt zu hoffen, dass dieses Gesetz zeitnah beschlossen wird.

Morgen, am 18. Juni ist jedenfalls die Lesung im Bundestag angesetzt, was zu Hoffnung Anlass gibt.

Dennoch hat der Bundesverband Solarwirtschaft völlig zurecht Verfassungsbeschwerde eingereicht, um eine zeitnahe Umsetzung der Versprechung zu erzwingen. https://www.pv-magazine.de/2020/06/08/verfassungsbeschwerde-soll-rechtzeitige-abschaffung-des-52-gigawatt-photovoltaik-deckels-sicherstellen/ Es ist völlig unverständlich, warum die Regierung, die schon 2019 die Aufhebung des Solardeckels als politische Willensäußerung fixiert hatte, sich so lange Zeit lässt und Schäden in der Branche durch einen Nachfrageeinbruch billigend in Kauf nimmt. Es hätte seitdem genügend Gesetze gegeben, mit denen man die kleine Änderung des EEG hätte durchwinken können. Eine Verfassungsbeschwerde ist hier mehr als gerechtfertigt, auch und gerade auch wenn die Änderung sowieso schon in Durchführung ist. Das sendet nochmal die Botschaft, dass es langsam reicht mit den Gängelungen der Branche!

Gut so!

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Photovoltaik Vermarktung Wasserkraft Windkraft

Schweizer Präzision für die Bürger-Energiewende

Mit dem Schweizer Energiedienstleister Alpiq hat die Kemptener renergie Gesellschaft einen internationalen Partner für ihr Tochterunternehmen „cells energy“ gefunden: Vor allem PV- und Windkraftanlagenbetreiber werden davon profitieren. Alpiq gilt als einer der europaweit führenden Direktvermarkter in diesen Bereichen. „Aber auch für die Wasserkraft haben wir damit einen renommierten Dienstleister gewonnen“, freut sich Geschäftsführer Florian Weh über die neue Kooperation.

In rund 30 Ländern bietet das Lausanner Unternehmen seine Dienstleistungen im Bereich Stromhandel an. Dabei hat sich Alpiq auf die Optimierung und Flexibilitätsvermarktung spezialisiert, was den Betreibern von Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen auf dem cells energy-Marktplatz größtmögliche Erträge bei kleinstmöglichem Risiko garantieren soll.

Daneben produziert die Schweizer Holding seit rund 100 Jahren schon auch selbst klimafreundlichen und nachhaltigen Strom aus Schweizer Wasserkraft und ist zusätzlich an einer Reihe von flexiblen thermischen Kraftwerken, Windparks und Photovoltaikanlagen in Europa beteiligt.

Mit dieser Kooperation hat cells den dritten Vermarkter an Bord. Gemeinsam mit den fünf Anbietern im renergie Pool handeln sie aktuell über 2,5 GW-Stunden cells-energy-Strom aus rund 60 Erneuerbaren Energieanlagen. Dutzende weiterer Betriebe sind bereits registriert und werden in Kürze als Anbieter auf dem Bürgerstrom-Marktplatz auftreten. Der Kundenstamm beläuft sich aktuell auf über 250 Verbraucher, darunter Privathaushalte und mittelständische Unternehmen. Im Moment laufen Gespräche mit größeren Industrieunternehmen und einer Reihe von Kommunen, die sich für den Marktplatz und die Möglichkeit des nachhaltigen, regionalen und eigenverantwortlichen Strombezugs interessieren.

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Photovoltaik Recht und Politik Windkraft

Noch ein EEG-Reförmchen!?!

GroKo beschließt (erneut) die Aufhebung des 52-Gigawatt-Solardeckels und 1.000 m pauschalen Mindestabstand für Windkraft

Die Regierungskoalition hat gestern beschlossen, dass der 52-GW PV-Deckel fallen soll. Das ist durchaus zu begrüßen, nicht nur richtig sondern unbedingt nötig. Nur ist der Beschluss eigentlich nicht neu, da schon seit Dezember die Willensbekundung des Bundeskabinetts bekannt ist. Nur leider kommt der formale Beschluss jetzt so knapp vor dem Greifen des Deckels, dass ein vorübergehender Einbruch des Marktes mit den damit verbundenen Schäden nicht mehr zu verhindern sein wird. Es ist keine Glanzleistung, ein halbes Jahr zu brauchen um das notwendige zu tun, den Klimaschutz zu sichern – und die Branche, die diesen technisch umsetzt. Bleibt zu hoffen, dass zeitnah die Aufhebung des PV-Deckels Gesetzeskraft erhalten wird.

Der „Kuhhandel“, gleichzeitig pauschale Abstandsregeln für Windkraft (nach oben offen) festzulegen, wird sich aber als schwerer Fehler herauskristallisieren. Es soll ein Abstand von 1.000 m zu Wohnbebauung im Baugesetzbuch festgeschrieben werden und per Länderöffnungsklausel sollen den Bundesländern gewisse Eingriffsmöglichkeiten gegeben werden. In Bayern haben wir schmerzlich erfahren, was das bedeutet. Die 10H-Regel – obwohl kein unumstößliches Gesetz – hat es für die Kommunen praktisch unmöglich gemacht hat, noch Windkraftprojekte zuzulassen. Der Windkraftausbau wurde in Bayern praktisch beendet und zwar nicht nur durch die viel zu starke Reduktion möglicher Flächen, sondern ganz stark auch durch das negative politische Signal. Denn wenn die Politik Abstandsregeln einführt, sendet das die Botschaft, dass eine „Gefahr“ von der Windkraft ausgeht. Und das schadet massiv dem Image unseres zweiten Zugpferds der Stromwende! Ob sich die Länder daher anders verhalten als die bayrischen Kommunen bleibt fraglich.

Man sollte sich in Berlin besser klarmachen, dass wir auf die Windkraft nicht verzichten können, wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen. Und dann anstatt untauglicher, pauschaler Anstandsregelungen lieber eine sinnvolle Raumplanung anordnen, wie sie vor 10H in Bayern stattgefunden hatte. Man sollte besser die Gemeinden dazu verpflichten, einen Vor-Ort möglichst verträglichen Mix aus Erneuerbaren zu planen. Wir müssen endlich aufhören, Gebiete festlegen, die wir von der Nutzung für Erneuerbare Energien ausschließen wollen! Wir müssen stattdessen die Erzeugungskapazitäten je Energieform festlegen, die wir für einen volkswirtschaftlich sinnvollen Mix aus 100% Erneuerbaren Energien brauchen, und dann die Standorte festlegen, die wir für diese Anlagen als am verträglichsten halten. Wir müssen endlich anfangen, die Energiewende zu wollen, anstatt zu versuchen, uns Schritt für Schritt im Klimaschutz „durchzumogeln“.

Anzunehmen ist, dass Bayern jetzt seinen Alleingang mit 10-H beibehalten wird (was erlaubt bleiben soll) und so weiterhin an der Weigerung, einen Teil der „Lasten“ mit zu tragen, festgehalten wird. Und dabei wir vergessen, dass diese „Lasten“ wesentlich zur Wertschöpfung in den Regionen und zur selbstbestimmten, sicheren Energieversorgung des Bundeslandes beitragen. Und eben dies war in Bayern schon immer ein hoher Wert (zumindest bisher).