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Recht und Politik

Erwartungen an die Politik

Allgäuer Betreiber von Wind- und Wasserkraft, PV- und Biogasanlagen erheben die Stimme und zeigen Gesicht.

Bei der anstehenden Bundestagswahl geht es in der K-Frage nicht nur um den Kanzler/innenposten, sondern ganz entscheidend auch ums Klima! Um die gesetzlich vereinbarten Ziele zu erreichen muss die nächste Regierung nämlich sofort geeignete Rahmenbedingungen schaffen und konkrete Maßnahmen zur CO2-Minderung einleiten. Dabei spielen die Erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle. Vier Allgäuer Betreiber von Wind- und Wasserkraft, PV- und Biogasanlagen zu Wort formulieren ihre konkreten Wünsche und Erwartungen an den 20. Deutschen Bundestag.

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Allgemein

Wasserstoffrat hält Vorschläge der Bundesregierung für „nicht ausreichend“

Berlin Der Nationale Wasserstoffrat kritisiert den jüngsten Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), mit dem die Produktion von grünem Wasserstoff vorangetrieben werden soll. Der Entwurf sei für einen schnellen Hochlauf „immer noch zu eng gefasst“, sagte Katherina Reiche, Vorsitzende des Nationalen Wasserstoffrats, dem Handelsblatt. „Ich bin skeptisch, ob wir auf dieser Grundlage die verschärften Klimaziele erreichen und zum Leitmarkt für Wasserstoff werden können“, ergänzte Reiche. „Die Politik muss deutlich mehr Tempo zulassen.“

Der Verordnungsentwurf, der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist, regelt, unter welchen Voraussetzungen Strom, der für die Wasserstoffelektrolyse eingesetzt wird, von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ganz oder teilweise befreit wird.

Dabei sind zwei Fallkonstellationen vorgesehen. Zum einen soll es eine vollständige EEG-Umlagebefreiung für die Herstellung von grünem Wasserstoff durch Elektrolyse geben. Voraussetzung ist, dass nur Strom aus erneuerbaren Quellen eingesetzt wird, der nicht durch das EEG gefördert wird.

Dabei kann es sich also um Strom aus neuen Anlagen handeln, die außerhalb des EEG-Systems stehen, oder um alte Anlagen, die nach 20 Jahren Laufzeit aus der EEG-Vergütung herausgefallen sind. Die Befreiung von der EEG-Umlage gilt allerdings nur „innerhalb der ersten 6000 Vollbenutzungsstunden“ des Elektrolyseurs innerhalb eines Jahres.

Zum anderen soll die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des EEG bei der Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse in stromkostenintensiven Unternehmen Anwendung finden können. Das hat eine starke Reduktion der EEG-Umlage zur Folge.

Wasserstoffrat hält Vorschläge der Bundesregierung für „nicht ausreichend“ (handelsblatt.com)

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Wie meistern wir den Weg in die Zukunft?

Bei der „Better Future Conference“ skizzierten Topmanager führender Unternehmen im Gespräch die Herausforderungen unserer Zeit.

Bis 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Dieses Ziel ist mit 46 Prozent schon jetzt erreicht. Bis 2030 sind 65 Prozent angepeilt.

„Einfach wird das nicht werden“, sagte Thomas Kusterer, Finanzvorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Der Bau neuer Windparks etwa komme nur schleppend voran. Ein Windenergiepark benötige von der Planung bis zur Fertigstellung etwa fünfeinhalb Jahre. „Das muss schneller gehen.“

Kusterer ist trotzdem überzeugt, dass Ökostrom auch ohne Subventionen produziert werden kann. Das hätten Projekte wie der Offshore-Windpark „EnBW He Dreiht“ in der Nordsee gezeigt, der ohne EEG-Subventionen gebaut wird. Bereits vor vier Jahren hat EnBW das Versprechen gegeben, günstigen Ökostrom bereitzustellen. Dazu steht Kusterer auch heute noch.

Ein Risiko seien unvorhersehbare Strompreisentwicklungen: „Wichtig wäre ein CO₂-Marktpreis, um langfristig Investitionssicherheit zu haben.“ Fest steht: In Zukunft wird mehr Strom benötigt. „Wir brauchen zusätzliche Kapazitäten, um erneuerbare Energien herstellen zu können.“ Wasserstoff wäre eine Option: „Es ist noch ein langer Weg zu gehen.“

Klimaschutz und erneuerbare Energien – WELT

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Allgemein Windkraft

Bund muss Förderungen für alte Windräder beenden

Windräder, die älter als 20 Jahre sind, dürfen keine Förderung mehr erhalten. Grund ist die Beihilfsregelung der EU. Der Bund stimmt nun über neue Regelungen ab.

Die Bundesregierung muss geplante Anschlusshilfen für alte Windräder herunterfahren, die nicht mehr in die Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fallen. Grund dafür seien beihilferechtliche Bedenken der Brüsseler Wettbewerbsbehörde, hieß es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums. Geplant sei jetzt eine beihilfefeste Regelung, die mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt sei und derzeit in der Bundesregierung abgestimmt werde.

Zudem sind Verbesserungen bei der Netzanbindung von Windparks auf hoher See geplant. Dazu sollte die sogenannte Umlagefähigkeit der Netzanbindung bereits genehmigter Projekte im Küstenmeer unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden, hieß es.

Zu Beginn des Jahres waren die Förderungen nach dem EEG für die ersten Windanlagen ausgelaufen, da sie älter als 20 Jahre werden. Durch die geplanten neuen Regelungen sollten künftig alle Anlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, die Möglichkeit bekommen, den Strom vom Netzbetreiber vermarkten zu lassen, hieß es seitens des Ministeriums. Bis Ende 2021 solle es außerdem einen Aufschlag auf den Marktwert geben. Weitergehende Lösungen oder Ausschreibungslösungen seien beihilferechtlich nicht zulässig, aber auch nicht erforderlich, hieß es.

Erneuerbare Energien: Bund muss Förderungen für alte Windräder beenden | ZEIT ONLINE

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Photovoltaik

52-GW Solardeckel – Verfassungsbeschwerde gegen die Verzögerungstaktik

52-GW Solardeckel soll mit dem Gebäudeenergiegesetz aufgebhoben werden – BSW reicht zu Recht Verfassungsbeschwerde gegen die Verzögerungstaktik ein!

Die vor wenigen Wochen von der Bundesregierung beschlossene Aufhebung des 52-GW Förderdeckels für PV-Anlagen bis 750 kWp, der im Moment droht, erreicht zu werden, hat nun Eingang in den Gesetzesentwurf des seit langer Zeit „in der Mache“ befindlichen Gebäudeenergiegesetzes gefunden. Bleibt zu hoffen, dass dieses Gesetz zeitnah beschlossen wird.

Morgen, am 18. Juni ist jedenfalls die Lesung im Bundestag angesetzt, was zu Hoffnung Anlass gibt.

Dennoch hat der Bundesverband Solarwirtschaft völlig zurecht Verfassungsbeschwerde eingereicht, um eine zeitnahe Umsetzung der Versprechung zu erzwingen. https://www.pv-magazine.de/2020/06/08/verfassungsbeschwerde-soll-rechtzeitige-abschaffung-des-52-gigawatt-photovoltaik-deckels-sicherstellen/ Es ist völlig unverständlich, warum die Regierung, die schon 2019 die Aufhebung des Solardeckels als politische Willensäußerung fixiert hatte, sich so lange Zeit lässt und Schäden in der Branche durch einen Nachfrageeinbruch billigend in Kauf nimmt. Es hätte seitdem genügend Gesetze gegeben, mit denen man die kleine Änderung des EEG hätte durchwinken können. Eine Verfassungsbeschwerde ist hier mehr als gerechtfertigt, auch und gerade auch wenn die Änderung sowieso schon in Durchführung ist. Das sendet nochmal die Botschaft, dass es langsam reicht mit den Gängelungen der Branche!

Gut so!

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Biogas

Die Vorteile von Biogas

Strom aus Biogasanlagen gilt im Vergleich zu Wind- oder Solarstrom als teuer. Doch den höheren Kosten stehen viele zusätzliche Leistungen gegenüber. Das zeigt die Studie „Makro Biogas“ des Instituts für Zukunfsenergie und Stoffstromsysteme (IZES).
(http://www.izes.de/de/projekte/makrobiogas)

Diese Zusatzleistungen von Biogasanlagen können beispielsweise Nährstoffmanagement, Erosionsschutz, Fruchtfolgen, Biodiversität, Gründlandschutz sowie die Verwertung von Grünschnitt, Gülle und Mist oder die Entsorgung von Bioabfällen sein. All das aber wird momentan gesellschaft kaum wahrgenommen, geschweige denn gewürdigt.

Wenn die auf 20 Jahre festgelegte EEG-Vergütungsdauer demnächst für eine stetig zunehmende Zahl von Biogasanlagen ausläuft und diese Betriebe stillgelegt werden, dann droht nicht nur ein Rückschritt bei der erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung. Auch die oben genannten ökologisch und ökonomisch relevanten Dienstleistungen müssen dann auf andere Weise erbracht und finanziert werden.

Umso wichtiger, dass die Anlagen am Leben gehalten werden.
Mit dem Bürgerstrom-Marktplatz haben wir eine Plattform geschaffen, die (nicht nur) der Biogasbranche eine Perspektive bietet. Über das EEG und die reine Strom- und Wärmegewinnung hinaus. Eine ökonomisch-ökologische Solidargemeinschaft – 100 Prozent nachhaltig, eigenverantwortlich und fair.