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Strom­bi­lanz 2020: Fast zur Hälf­te grü­ne En­er­gie

Die Corona-Pandemie hat das Jahr 2020 geprägt wie kein anderes Thema. Auch im deutschen Strommix hat das Virus seine Spuren hinterlassen – im Gegenteil zu vielen anderen Bereichen aber eher positive. So steigerten die Erneuerbare Energien ihren Anteil im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich. Wir fassen die Zahlen und deren mögliche Bedeutung für Stromverbraucher kurz und knapp zusammen.

Je nach Be­rech­nungs­me­tho­de lag der An­teil von grü­nem Strom am En­er­gie­mix zwi­schen 49,3 (Bundesnetzagentur) und 44,6 Pro­zent (BDEW). Fest steht, dass Wind­kraft, So­lar­ener­gie und Co. den fos­si­len En­er­gi­en im­mer mehr den Rang ab­lau­fen. Wäh­rend der An­teil grü­ner En­er­gie an der Strom­er­zeu­gung laut BDEW um 4,2 Pro­zent stieg, ge­ra­ten Braun- und Stein­koh­le im­mer wei­ter ins Hin­ter­tref­fen. Der Braun­koh­le­ein­satz für die Strom­er­zeu­gung ging 2020 um fast 20, der Stein­koh­l­ein­satz gar um 26 Pro­zent zu­rück. Im ver­gan­ge­nen Jahr­zehnt hat sich da­mit so­wohl der An­teil von Koh­le­kraft um rund die Hälf­te ver­rin­gert, wäh­rend die Er­neu­er­ba­ren um das Zwei­ein­halb­fa­che zu­leg­ten. Auch die Atom­kraft be­fin­det sich auf dem ab­stei­gen­den Ast und hat mit 11 Pro­zent An­teil an der deut­schen Strom­er­zeu­gung eben­falls die Hälf­te in­ner­halb von zehn Jah­ren ein­ge­büßt.

Strombilanz 2020: Fast zur Hälfte grüne Energie | Energieverbraucherportal

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Wir machen die klimaschonende Energiewende

Bei der ersten gemeinsamen Vorstandskonferenz der zwei süddeutschen Dachverbände für Erneuerbare Energien (EE) wurden Erfolge aufgezählt. Auch in Süddeutschland sind alle Techniken vorhanden, um Baden-Württemberg und Bayern zu 100 Prozent mit EE zu versorgen. Die in Ulm geplante erste gemeinsame Vorstandskonferenz der beiden jetzt zwei Jahre alten EEDachverbände fand im Internet statt.

Am Vorabend des fünften Jahrestages des Pariser Weltklimaabkommens zählte Raimund Kamm Erfolge auf: Die Erneuerbaren Energien haben in Deutschland seit dem Jahr 2000 zwei Drittel des Atomstroms verdrängt. Zugleich wurde die klimaschädliche Verbrennung von Kohle um 60 Prozent verringert.

Jörg Dürr-Pucher, Vorsitzender der Plattform Erneuerbare Energie Baden-Württemberg erklärte: „Wir haben im Süden Deutschlands mit dem Mix aus Wasserkraft, Bioenergie, Geothermie, Solar und Wind alles was wir brauchen. Jetzt muss die Nutzung gerade von Solar und Wind schwungvoll
ausgebaut werden. Die Technik und die Unternehmen stehen bereit.“

Ansprechpartner:
LEE Bayern
Raimund Kamm
Vorsitzender
0821-541936

Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg
Jörg Dürr-Pucher
Vorsitzender
0175-5724848

Franz Pöter
Geschäftsführer
0172-3439802

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Digital, kompetent und auf einem Blick – im Januar

„Biogas-Infotage kompakt“ bietet der Verein renergie Allgäu am Mittwoch, 13. Januar und Donnerstag, 14. Januar an. Zwei Tage Online-Fachberatung und Firmenpräsentationen am Bildschirm. Neues digitales Format – aber vertraut kompetenter Inhalt mit aktuellen Informationen aus Forschung, Technik, Praxis und Rechtslage. Die für diesen Termin ursprünglich geplante Veranstaltung in der Messe Ulm wird auf 7. und 8. Juli verschoben.

Jeweils fünf Fachvorträge und drei Firmenpräsentationen werden den Online-Besuchern der beiden Tage im Januar geboten – kompakt auf den Nachmittag (13.00 bis 16.45 Uhr) zusammengeschnürt. Zusätzlich haben die Teilnehmer Zugriff auf 14 Online-Videos, in denen Biogas-Fachfirmen sich, ihre Dienstleistung und ihre neuesten Angebote vorstellen.

Anmeldung, Registrierung und Infos für die Biogas-Infotage finden Sie über die Homepage von renergie Allgäu unter www.renergie-allgaeu.de.

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Strom­netz ist so sta­bil wie nie

Eines der beliebtesten Argumente von Gegnern der Energiewende in Deutschland ist, dass durch den Wechsel von Kohlekraftwerken auf erneuerbare Energiequellen die Sicherheit der Stromversorgung gefährdet sei. Die für das Stromnetz zuständige Bundesnetzagentur hat nun aber Zahlen vorgelegt, die eine ganz andere Sprache sprechen.

Die neu­es­te Zah­len der Bun­des­netz­agen­tur zei­gen, dass von In­sta­bi­li­tät kei­ne Rede sein kann – ganz im Ge­gen­teil. „Die En­er­gie­wen­de und der stei­gen­de An­teil de­zen­tra­ler Er­zeu­gungs­leis­tung ha­ben wei­ter­hin kei­ne ne­ga­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf die Ver­sor­gungs­qua­li­tät,“ sagt Jo­chen Ho­mann, Prä­si­dent der Bun­des­netz­agen­tur. Die durch­schnitt­li­che Un­ter­bre­chungs­dau­er je Strom­ver­brau­cher lag im Jahr 2019 bei 12,2 Mi­nu­ten. Das sind etwa 1,7 Mi­nu­ten we­ni­ger als im Vor­jahr und der nied­rigs­te je­mals ge­mes­se­ne Wert, seit die Sta­tis­tik 2006 zum ers­ten Mal ver­öf­fent­licht wur­de.

Deutsches Stromnetz ist so stabil wie nie | Energieverbraucherportal

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Sie machen den Weg frei…

… für eine nachhaltige, erneuerbare Zukunft!

Die Raiffeisenbank Bidingen und die Volksbank Herrenberg-Nagold-Rottenburg gehören zu den aktuell weit über 100 Gewerbekunden auf unserem Bürgerstrom-Marktplatz. Mit dieser Entscheidung unterstreichen die Verantwortlichen beider Unternehmen, dass sie sich „Engagement“ nicht nur auf die Werbeflyer schreiben, sondern auch tatsächlich leben:

  • Verantwortung übernehmen
  • Zukunft mitgestalten
  • Einsatz zeigen in der Region und für die Region

Genau das tun sie, die Kunden unseres Marktplatzes. Indem sie sich bewusst und verantwortungsvoll für Energie aus 100 Prozent Erneuerbaren Quellen entscheiden, damit den Bürgerenergiemarkt der Zukunft mitgestalten und nicht zuletzt auch noch Erzeuger aus der Region unterstützen und die Wertschöpfung vor Ort beleben.

Danke! Allen, die uns dabei unterstützen, den Weg frei zu machen für eine nachhaltige Zukunft! Denn:

„Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele!“
Friedrich Wilhelm Raiffeisen

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Süddeutsche Biogas Fachtagung

Am 18. November findet die Süddeutsche Biogas Fachtagung erstmals online statt, unter dem Motto „Biogas – regional und klimafreundlich, intelligente Lösungen für eine nachhaltig sichere Zukunft.“

Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit haben im Jahr 2020 nochmal eine besondere Bedeutung bekommen. In Biogas steckt beides: Die Branche bietet 100 Prozent verlässlich 100 Prozent Erneuerbare Energie – auch in Krisenzeiten! Wir stellen Ihnen im Rahmen der Süddeutschen Biogas Fachtagung viele Ideen und Lösungsansätze für eine nachhaltig sichere Zukunft vor.

Anmledung zur Süddeutschen Biogas Fachtagung

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Wichtiges Signal im EEG 2021 Entwurf

Man freut sich heute im Bereich der Energiewende schon über kleine Schritte in die richtige Richtung. Positiv überrascht hat uns daher die erste oberflächliche Prüfung des neuen EEG Entwurfs. Kleine und Mittlere PV-Anlagen werden von den Ausschreibungen doch ausgenommen und die dringend nötige Anhebung der Höchstwerte für Biomasseanlagen um 2 ct/kWh wurde aufgenommen und eine Regelung für Bestandanlagen bis 150 kW und 80% Gülle angekündigt! Endlich setzt die Regierung wieder erste positive Signale, ein klares Bekenntnis für Biomasse als wichtigen Baustein des Erneuerbaren Energien Mix und den Fortbestand der Bürgerenergie – richtig so!

Kleine Signale, die den Schaden bei weitem nicht wieder gut machen können, den die lange Durststrecke der Ausbremsung seit 2012 angerichtet hat. Aber umso wichtiger, dass sie endlich kommen! Das war dringend notwendig!

Hier einige wichtige Anpassungen seit dem Referentenentwurf:

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  • Der Stromsektor soll schon in den 2040er Jahren Klimaneutral sein. Klingt gut, kann aber auch 2049 bedeuten. Viel zu zaghaft und nur durch starkes Bremsen des Ausbaus erreichbar!
  • Anlagen ab 1 kW sollten mit SmartMeter verpflichten ausgestattet werden. Gut, dass diese Anlagen für die Vermarktung, wie beispielsweise in unserem cells energy Marktplatz, fit gemacht werden. Aber bei Kleinstanlagen müssen zwingend Vereinfachungen geschaffen werden, um die Kosten minimal zu halten! Hoffnung besteht, da hierzu eine Kostentragungsregelung nachgetragen werden soll.
  • Der Abzug vom Marktwert für ausgeförderte Anlagen „Ü20“ reduziert sich bei Einbau eines SmartMeter. Es fehlt der viel wichtiger Innovationsanreiz anstatt einem Abstellgleis.
  • Die EEG-Umlagebefreiung wird nicht nach EU-Vorgabe auf 30 kW sondern nur auf 20 kW erhöht und auf 10 MWh Eigenverbrauch begrenzt. Das führt das Armutszeugnis einer Reihe von Gängelungen der Bürgerenergie leider fort, wenn nicht einmal die EU-Forderungen erfüllt werden. Die Bundesregierung vergisst, dass es die Bürger in Deutschland waren, die mit ihrem Pioniergeist und ihrer Investition die Entwicklung der Erneuerbaren ermöglicht haben! Jetzt ist es Zeit, dass die Bürger dafür belohnt werden!
  • Es gibt eine Verordnungsermächtigung, wonach Bestandsanlagen eine Anschlussförderung mit 80% Gülle und bis 150 kW erhalten sollen. Endlich! Die Regelung muss jetzt schnell auf den Tisch, damit die Anlagen planen können!

Biomasse

  • Die Höchstgebote für Neu- und Bestandsanlagen werden um 2 ct/kWh angehoben. Mit der Erhöhung des Flexibilitätszuschlags von 40 auf 60 @ je Kilowatt zusammen kommen wir zwar nicht in einen „Wohlfühlbereich“ für alle Anlagen. Offene Frage ist, was mit Anlagen geschieht, die schon einen niedrigeren Zuschlag haben!
  • Der Überbauungsfaktor für die Ausschreibungen wurde auf 2,23 erhöht (45% der installierten Leistung)
  • Die Realisierungsfrist wurde von 1 Jahr auf 3 Monate verkürzt (auch bereits erteilte Zuschläge!). Das ist sehr zu begrüßen, so können Betreiber auf die nächste Ausschreibung warten und die Vergütungslücke wird stark verkürzt.
  • Der Ausbaupfad wurde erfreulicher Weise auf 9,1 GW bis 2030 erhöht.
  • Neue Güllekleinanlagen sind bis 150 kW nicht mehr in der Stromerzeugung auf 50% begrenzt. Sie erhalten auch den erhöhten FlexZuschlag. Grundsätzlich zu begrüßen, es fehlt aber die Flexibilisierungsmöglichkeit über 150 kW und die Möglichkeit zur Teilnahme für Bestandsanlagen.

PV

  • Ausschreibungsvolumen für PV-Dachanlagen wurde stark auf 250 – 350 MW reduziert, im Entwurf standen bis zu 1,2 GW. Dafür bleiben die von Bürgern errichteten Dachanlagen bis 500 kW und Freiflächen bis 750 kW von den Ausschreibungen „verschont“. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!
  • Freiflächen entlang Autobahnen sollen erfreulicher Weise von 110 auf 200 m erweitert werden.

Windkraft

  • Neuanlagen können nun auch Nachbargemeinden mit in die Teilhabe einbeziehen und so die Akzeptanz fördern. Wir begrüßen diese Regelung.
  • Die Beteiligung der Bürger durch günstige Stromtarife scheint weggefallen. Uns ist dies unverständlich, die Gründe müssen noch geprüft werden. Bürgerbeteiligung ist Erfolgsentscheidend für die Windkraft, wertvolle Innovationsanreize sind somit weggefallen.
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Erste Werbebanner hängen

Familie Mayer aus dem Günztal geht in die Marketingoffensive und bewirbt aktiv ihre fairen Strompreise. Auf dem cells energy Marktplatz ist die Bürgerenergieanlage zu finden und mit wenigen Klicks kannst Du zu Deinem neuen Stromtarif wechseln.

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Verschärfte Klimaziele

„Ehrgeizig, aber machbar!“, so beschreibt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre verschärften Klimaziele: In ihrer Rede zur Lage der EU fordert sie, die Treibhausgase bis 2030 um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 zu bringen. Bisher lautet das offizielle Ziel „minus 40 Prozent“.
Die Verschärfung umfasst Mehrausgaben von jährlich 350 Milliarden für alternative Energieproduktion und Energienutzung und soll helfen, das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten und die gefährliche Überhitzung der Erde zu stoppen. Allerdings muss dieser Vorschlag in den nächsten Wochen erst noch mit dem EU-Parlament und den EU-Staaten geklärt werden…

In einer Zeit, in der auf allen Kontinenten riesige Waldbrände wüten, die Landwirte über anhaltende Dürrezeiten klagen, erste Kommunen vor leeren Wasserreservoirs stehen, die Herbsttemperaturen deutlich über 30 Grad steigen und der ausgetrocknete Wald an Käfer- und Sturmschäden zugrunde geht – in einer solchen Zeit sollte über Maßnahmen gegen den Klimawandel gar nicht mehr geredet werden müssen. Es sollte nur noch gehandelt werden. Ganz gleich, was es kostet – denn die Folgen unserer Untätigkeit können wir und die nächsten Generationen sich gar nicht mehr leisten…


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Gebäude-Energie-Gesetz tritt am 01.11. in Kraft

Endlich möchte man sagen. Nach fast vier Jahren der fortwährenden Vertagung und Verschleppung, der Verlagerung der Zuständigkeiten und der Verantwortung ist es jetzt da: Das lange erwartete Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Am 1. November 2020 wird es Gesetzeskraft erlangen.

Der im Grunde notwendige große Wurf ist es gewiss nicht. Eher ein kleiner Hüpfer – mehr zur Seite als nach vorne. Das Wichtigste im Überblick:

  • Das neue Gesetz führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen.
  • Das GEG verpflichtet BauherrInnen zur Nutzung von zumindest 15 Prozent Erneuerbarer Energie. Dazu zählen PV- und Solaranlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Brennstoffzellenheizungen, soweit Biomethan zu Strom und Wärme umgewandelt wird. Die Nutzung von Erneuerbarer Fern- sowie Abwärme zählen zu den Erfüllungsoptionen des Gesetzes.
  • Bei wesentlichen Renovierungen ist eine Energieberatung verpflichtend, wenn die Beratungsleistung unentgeltlich angeboten wird.
  • Die Erstellung von Energieausweisen wird besser qualifiziert. Künftig müssen auch die CO2-Emissionen angegeben werden.
  • Sogenannte Quartierslösungen für Gebäude in räumlichem Zusammenhang werden neu aufgenommen. Bis Ende 2025 wird es möglich sein, mehrere Gebäude bzw. einzelne Quartiere in Abhängigkeit voneinander zu betrachten. Maßnahmenkompensationen ermöglichen den Ausgleich innerhalb mehrerer Gebäude.
  • Ab 2024 wird die DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ alleinige Bilanzierungsregel und löst die DIN V 4108/6 und die DIN V 4701/10 ab.

Die zentrale Forderung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ wird damit nicht umgesetzt. In Artikel 2 Absatz 2 wird ein „Niedrigstenergiegebäude“ als Neubau beschrieben als ein „Gebäude, das eine sehr hohe, nach Anhang I bestimmte Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen — einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird — gedeckt werden.“ (Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Dieser Gebäudetyp verbleibt nach Auslegung der Unterzeichner(in) Merkel, Altmaier und Seehofer dort, was die EnEV bereits vor 5 Jahren vorgab. Zumindest 80 kWh/m² wären demnach nahe Null und 15 Prozent demnach ein ganz wesentlicher Teil. Wie damit in 2050 ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden soll, bleibt rätselhaft. Wieviel unabhängige und qualifizierte Energieberatung zum Nulltarif möglich sein kann, ebenso.

Die Anforderungen im Gebäudebestand bleiben weitgehend unverändert. Detailergänzungen bei einigen Regelungsdefiziten und bei Erweiterungsbauten sind in der Praxis nur selten relevant. Auch bei diesem Gesetzesabschnitt stellt sich die Frage, wie das Ziel eines klimaneutralen Bestandes in den nächsten Jahrzehnten erreicht werden soll, wenn die bislang weitgehend unwirksame Regelungssituation beibehalten wird.

Laut EU-Richtlinie 2010/31/EU Artikel 2 Absatz 1 Satz 5 sind die Mitgliedsstaaten zwar nicht verpflichtet, Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz festzulegen, die über die geschätzte wirtschaftliche Lebensdauer nicht kosteneffizient sind. Die praktische Erfahrung mit Niedrigenergie- oder Passivhäusern zeigt jedoch, dass die wirtschaftliche Amortisation der Mehrkosten bei typisch zwölf bis 15 Jahren liegt. Diese Nutzungsdauer erreicht jedes Gebäude und meist auch jede Anlagentechnik. Bei der Bestandssanierung ist der monetäre Rückfluss oft noch kürzer.

In der Novelle der EU-Richtlinie vom 30. Mai 2018 wird ergänzend festgelegt, dass jeder Mitgliedstaat eine langfristige Renovierungsstrategie bis 2050 zur Unterstützung der Renovierung des nationalen Bestands sowohl an öffentlichen als auch privaten Wohn- und Nichtwohngebäuden in einen in hohem Maße energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand festlegt, mit welcher der kosteneffiziente Umbau bestehender Gebäude in Niedrigstenergiegebäude erleichtert wird. Auch dazu keine Aussage im neuen GEG.

Nähme der Gesetzgeber die selbst gesteckten Ziele und die Vorgaben der EU-Gesetzgebung ernst, müsste aus unserer Sicht folgendes festgelegt werden:

Neubau:

  • Gesetzliche Mindestanforderung gemessen an der EnEV2016 höchstens
    – 55 Prozent beim Transmissionswärmeverlust und
    – 40 Prozent beim Primärenergiebedarf.
    (das entspricht dem aktuellen Förderstatus KfW-EH 40 und 40+)
  • Ersatzweise Freistellung der Einhaltung Transmissionswärmeverlust, wenn Primärenergiebedarf bilanziell nachweislich Null.
  • Bilanzieller Einbezug des Primärenergiebedarfes für die Errichtung des Baukörpers über die geplante Nutzungsdauer (Berechnung Graue Energie).
  • Anhebung des Förderstatus für ein KfW-Effizienzhaus auf das Niveau KfW-PEH (Plusenergiehaus) mit einer Jahres-Energieerzeugung von mindestens 50 kWh/m² Nutzfläche bzw. KfW-PEH+ von mindestens 100 kWh/m² Nutzfläche (Berechnung gemäß aktueller Primärenergiefaktoren)

Sanierung:

  • Förderstatus für KfW-EH 100, KfW-EH 115 und KfW-EH Denkmal bezogen auf neue Mindestanforderungen
    (Anhebung H’T bei Baudenkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz: 200%)
  • Entfall Förderstatus für KfW-Effizienzhäuser 55, 70 und 85.
  • Ersatzweise Freistellung der Einhaltung Transmissionswärmeverlust, wenn Primärenergiebedarf bilanziell nachweislich Null.
  • Bilanzieller Einbezug des Primärenergiebedarfes für die verwendeten Baumaterialien über die geplante Nutzungsdauer der Sanierung.