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Bürgerenergie nicht abwürgen!

In der Oktoberausgabe von „neue energie“, dem „magazin für klimaschutz und erneuerbare energien“ macht Josef Göppel, ehemaliger Bundestagsabgeordneter und heute Energiebeauftragter für Afrika im Bundesentwicklungsministerium, eine Handvoll sehr konkreter Vorschläge für die Bürgerenergie:

  • PV-Dachanlagen in der sonstigen oder einer vereinfachten Direktvermarktung sollen nach Abschluss der EEG-Förderung den jeweiligen Marktwert Solar (2019: 3,77 ct/kWh) vergütet bekommen.
  • Eigenerzeugte erneuerbare Elektrizität aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt muss von Umlagen, Abgaben und Gebühren befreit sein.
  • Das muss für Anlagen innerhalb und außerhalb der EEG-Förderung gleichermaßen gelten.
  • Anlagen unter 7 Kilowatt können nach Aussagen mehrerer Regionalnetzbetreiber nach Standardlastprofilen an den Verknüpfungspunkten mit dem Ortsnetz zeitgenau gesteuert werden. Intelligente Messysteme mit viertelstündlicher Messung sind hierfür nicht erforderlich.
  • Herkunftsnachweise für CO2-frei erzeugten Grünstrom aus Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung sollen vom Umweltbundesamt ohne jährliche Gebühren ausgestellt werden.
  • Die Richtlinie EU2018/2001 vom 21. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen muss eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden

Wir heben den Daumen, nicken alle sechs Vorschläge ab – und setzen noch einen drauf: Es reicht nicht, die bestehenden Anlagen zu sichern. Es müssen darüberhinaus noch Anreize für Innovation und Bürgerenergie-Initiativen gegeben werden. Wir fügen darum hinzu:

  • Innovationsanreize für Anlagenbetreiber schaffen, die ihren erneuerbar erzeugten Strom regional anbieten. Zum Beispiel: Keine Stromsteuer für cells-energy-Erzeuger!

Damit würde die Bürgerenergie nicht nur nicht abgewürgt, sondern gefördert und unterstützt. Das ist es, was wir im Sinne einer nachhaltigen Zukunft brauchen!