Windräder, die älter als 20 Jahre sind, dürfen keine Förderung mehr erhalten. Grund ist die Beihilfsregelung der EU. Der Bund stimmt nun über neue Regelungen ab.
Die Bundesregierung muss geplante Anschlusshilfen für alte Windräder herunterfahren, die nicht mehr in die Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fallen. Grund dafür seien beihilferechtliche Bedenken der Brüsseler Wettbewerbsbehörde, hieß es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums. Geplant sei jetzt eine beihilfefeste Regelung, die mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt sei und derzeit in der Bundesregierung abgestimmt werde.
Zudem sind Verbesserungen bei der Netzanbindung von Windparks auf hoher See geplant. Dazu sollte die sogenannte Umlagefähigkeit der Netzanbindung bereits genehmigter Projekte im Küstenmeer unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden, hieß es.
Zu Beginn des Jahres waren die Förderungen nach dem EEG für die ersten Windanlagen ausgelaufen, da sie älter als 20 Jahre werden. Durch die geplanten neuen Regelungen sollten künftig alle Anlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, die Möglichkeit bekommen, den Strom vom Netzbetreiber vermarkten zu lassen, hieß es seitens des Ministeriums. Bis Ende 2021 solle es außerdem einen Aufschlag auf den Marktwert geben. Weitergehende Lösungen oder Ausschreibungslösungen seien beihilferechtlich nicht zulässig, aber auch nicht erforderlich, hieß es.
Erneuerbare Energien: Bund muss Förderungen für alte Windräder beenden | ZEIT ONLINE