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Strompreisbremse garantiert günstige Preise

Der Bundestag hat am 15.12.2022 die Strompreisbremse beschlossen. Dadurch werden hohe Strompreise (bei Privatkunden über 40 cent je Kilowattstunde Brutto Arbeitspreis inkl. Steuern und Abgaben zu 80% des Strombedarfs, bei Gewerbekunden über 13 cent je Kilowattstunde netto Energiepreis ohne Steuern und Abgaben zu 70% des Strombedarfs) per Gesetz größtenteils entlastet!
Als Gewerbekunde wird behandelt, wer mehr als 30.000 Kilowattstunden verbraucht.

Was bedeutet das für mich?
Sollte der Preis an der Börse – und damit unser Marktplatz-Preis – einmal über die genannten Beträge steigen, erstatten wir die Mehrkosten!

Garantiert besonders günstig – der Strom bei cells energy!

Bei cells energy ist der Strom somit garantiert besonders günstig! Denn den Börsenpreis leiten wir 1:1 an Dich durch. Und weil der seit Januar 2023 meist deutlich günstiger als der staatliche „Preisdeckel“ ist, profitierst Du sofort von den gesunkenen Preisen, während andere Versorger jetzt teure Tarife mit langen Laufzeiten anbieten!

Sollten dann zum Beispiel im Herbst nochmals teure Monate kommen, greift die Strompreisbremse! So profitierst Du in günstigen Monaten voll von den günstigen Preisen und hast trotzdem kein Risiko in teuren Monaten!

Hier siehst Du den aktuellen Börsenpreis: https://energy-charts.info/charts/price_average/chart.htm?l=de&c=DE&year=2023&interval=month&chartColumnSorting=default

Energie Sparen Lohnt sich trotzdem!
Da der staatlich garantierte Entlastungsbetrag im Vergleich mit Deinem Verbrauch im Jahr 2021 gezahlt wird, lohnt sich Energiesparen doppelt! Denn Deine Entlastung bleibt gleich, auch wenn Du weniger verbrauchst!

Wo finde ich weitere Informationen?
Häufige Fragen zur Strompreisbremse findest Du hier auf der Seite des Bundesministeriums: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Den Gesetzestext findest Du hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/strompbg/BJNR251210022.html

Wie kann ich von den günstigen Preisen bei cells energy profitieren?
Schließe ganz einfach heute noch einen Vertrag bei unserem Bürgerstrom-Marktplatz ab und schone damit nicht nur die Umwelt, sondern auch Deinen Geldbeutel! https://marktplatz.cells.energy/

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Wichtiges Signal im EEG 2021 Entwurf

Man freut sich heute im Bereich der Energiewende schon über kleine Schritte in die richtige Richtung. Positiv überrascht hat uns daher die erste oberflächliche Prüfung des neuen EEG Entwurfs. Kleine und Mittlere PV-Anlagen werden von den Ausschreibungen doch ausgenommen und die dringend nötige Anhebung der Höchstwerte für Biomasseanlagen um 2 ct/kWh wurde aufgenommen und eine Regelung für Bestandanlagen bis 150 kW und 80% Gülle angekündigt! Endlich setzt die Regierung wieder erste positive Signale, ein klares Bekenntnis für Biomasse als wichtigen Baustein des Erneuerbaren Energien Mix und den Fortbestand der Bürgerenergie – richtig so!

Kleine Signale, die den Schaden bei weitem nicht wieder gut machen können, den die lange Durststrecke der Ausbremsung seit 2012 angerichtet hat. Aber umso wichtiger, dass sie endlich kommen! Das war dringend notwendig!

Hier einige wichtige Anpassungen seit dem Referentenentwurf:

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  • Der Stromsektor soll schon in den 2040er Jahren Klimaneutral sein. Klingt gut, kann aber auch 2049 bedeuten. Viel zu zaghaft und nur durch starkes Bremsen des Ausbaus erreichbar!
  • Anlagen ab 1 kW sollten mit SmartMeter verpflichten ausgestattet werden. Gut, dass diese Anlagen für die Vermarktung, wie beispielsweise in unserem cells energy Marktplatz, fit gemacht werden. Aber bei Kleinstanlagen müssen zwingend Vereinfachungen geschaffen werden, um die Kosten minimal zu halten! Hoffnung besteht, da hierzu eine Kostentragungsregelung nachgetragen werden soll.
  • Der Abzug vom Marktwert für ausgeförderte Anlagen „Ü20“ reduziert sich bei Einbau eines SmartMeter. Es fehlt der viel wichtiger Innovationsanreiz anstatt einem Abstellgleis.
  • Die EEG-Umlagebefreiung wird nicht nach EU-Vorgabe auf 30 kW sondern nur auf 20 kW erhöht und auf 10 MWh Eigenverbrauch begrenzt. Das führt das Armutszeugnis einer Reihe von Gängelungen der Bürgerenergie leider fort, wenn nicht einmal die EU-Forderungen erfüllt werden. Die Bundesregierung vergisst, dass es die Bürger in Deutschland waren, die mit ihrem Pioniergeist und ihrer Investition die Entwicklung der Erneuerbaren ermöglicht haben! Jetzt ist es Zeit, dass die Bürger dafür belohnt werden!
  • Es gibt eine Verordnungsermächtigung, wonach Bestandsanlagen eine Anschlussförderung mit 80% Gülle und bis 150 kW erhalten sollen. Endlich! Die Regelung muss jetzt schnell auf den Tisch, damit die Anlagen planen können!

Biomasse

  • Die Höchstgebote für Neu- und Bestandsanlagen werden um 2 ct/kWh angehoben. Mit der Erhöhung des Flexibilitätszuschlags von 40 auf 60 @ je Kilowatt zusammen kommen wir zwar nicht in einen „Wohlfühlbereich“ für alle Anlagen. Offene Frage ist, was mit Anlagen geschieht, die schon einen niedrigeren Zuschlag haben!
  • Der Überbauungsfaktor für die Ausschreibungen wurde auf 2,23 erhöht (45% der installierten Leistung)
  • Die Realisierungsfrist wurde von 1 Jahr auf 3 Monate verkürzt (auch bereits erteilte Zuschläge!). Das ist sehr zu begrüßen, so können Betreiber auf die nächste Ausschreibung warten und die Vergütungslücke wird stark verkürzt.
  • Der Ausbaupfad wurde erfreulicher Weise auf 9,1 GW bis 2030 erhöht.
  • Neue Güllekleinanlagen sind bis 150 kW nicht mehr in der Stromerzeugung auf 50% begrenzt. Sie erhalten auch den erhöhten FlexZuschlag. Grundsätzlich zu begrüßen, es fehlt aber die Flexibilisierungsmöglichkeit über 150 kW und die Möglichkeit zur Teilnahme für Bestandsanlagen.

PV

  • Ausschreibungsvolumen für PV-Dachanlagen wurde stark auf 250 – 350 MW reduziert, im Entwurf standen bis zu 1,2 GW. Dafür bleiben die von Bürgern errichteten Dachanlagen bis 500 kW und Freiflächen bis 750 kW von den Ausschreibungen „verschont“. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!
  • Freiflächen entlang Autobahnen sollen erfreulicher Weise von 110 auf 200 m erweitert werden.

Windkraft

  • Neuanlagen können nun auch Nachbargemeinden mit in die Teilhabe einbeziehen und so die Akzeptanz fördern. Wir begrüßen diese Regelung.
  • Die Beteiligung der Bürger durch günstige Stromtarife scheint weggefallen. Uns ist dies unverständlich, die Gründe müssen noch geprüft werden. Bürgerbeteiligung ist Erfolgsentscheidend für die Windkraft, wertvolle Innovationsanreize sind somit weggefallen.
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Photovoltaik

52-GW Solardeckel – Verfassungsbeschwerde gegen die Verzögerungstaktik

52-GW Solardeckel soll mit dem Gebäudeenergiegesetz aufgebhoben werden – BSW reicht zu Recht Verfassungsbeschwerde gegen die Verzögerungstaktik ein!

Die vor wenigen Wochen von der Bundesregierung beschlossene Aufhebung des 52-GW Förderdeckels für PV-Anlagen bis 750 kWp, der im Moment droht, erreicht zu werden, hat nun Eingang in den Gesetzesentwurf des seit langer Zeit „in der Mache“ befindlichen Gebäudeenergiegesetzes gefunden. Bleibt zu hoffen, dass dieses Gesetz zeitnah beschlossen wird.

Morgen, am 18. Juni ist jedenfalls die Lesung im Bundestag angesetzt, was zu Hoffnung Anlass gibt.

Dennoch hat der Bundesverband Solarwirtschaft völlig zurecht Verfassungsbeschwerde eingereicht, um eine zeitnahe Umsetzung der Versprechung zu erzwingen. https://www.pv-magazine.de/2020/06/08/verfassungsbeschwerde-soll-rechtzeitige-abschaffung-des-52-gigawatt-photovoltaik-deckels-sicherstellen/ Es ist völlig unverständlich, warum die Regierung, die schon 2019 die Aufhebung des Solardeckels als politische Willensäußerung fixiert hatte, sich so lange Zeit lässt und Schäden in der Branche durch einen Nachfrageeinbruch billigend in Kauf nimmt. Es hätte seitdem genügend Gesetze gegeben, mit denen man die kleine Änderung des EEG hätte durchwinken können. Eine Verfassungsbeschwerde ist hier mehr als gerechtfertigt, auch und gerade auch wenn die Änderung sowieso schon in Durchführung ist. Das sendet nochmal die Botschaft, dass es langsam reicht mit den Gängelungen der Branche!

Gut so!

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Photovoltaik Recht und Politik Windkraft

Noch ein EEG-Reförmchen!?!

GroKo beschließt (erneut) die Aufhebung des 52-Gigawatt-Solardeckels und 1.000 m pauschalen Mindestabstand für Windkraft

Die Regierungskoalition hat gestern beschlossen, dass der 52-GW PV-Deckel fallen soll. Das ist durchaus zu begrüßen, nicht nur richtig sondern unbedingt nötig. Nur ist der Beschluss eigentlich nicht neu, da schon seit Dezember die Willensbekundung des Bundeskabinetts bekannt ist. Nur leider kommt der formale Beschluss jetzt so knapp vor dem Greifen des Deckels, dass ein vorübergehender Einbruch des Marktes mit den damit verbundenen Schäden nicht mehr zu verhindern sein wird. Es ist keine Glanzleistung, ein halbes Jahr zu brauchen um das notwendige zu tun, den Klimaschutz zu sichern – und die Branche, die diesen technisch umsetzt. Bleibt zu hoffen, dass zeitnah die Aufhebung des PV-Deckels Gesetzeskraft erhalten wird.

Der „Kuhhandel“, gleichzeitig pauschale Abstandsregeln für Windkraft (nach oben offen) festzulegen, wird sich aber als schwerer Fehler herauskristallisieren. Es soll ein Abstand von 1.000 m zu Wohnbebauung im Baugesetzbuch festgeschrieben werden und per Länderöffnungsklausel sollen den Bundesländern gewisse Eingriffsmöglichkeiten gegeben werden. In Bayern haben wir schmerzlich erfahren, was das bedeutet. Die 10H-Regel – obwohl kein unumstößliches Gesetz – hat es für die Kommunen praktisch unmöglich gemacht hat, noch Windkraftprojekte zuzulassen. Der Windkraftausbau wurde in Bayern praktisch beendet und zwar nicht nur durch die viel zu starke Reduktion möglicher Flächen, sondern ganz stark auch durch das negative politische Signal. Denn wenn die Politik Abstandsregeln einführt, sendet das die Botschaft, dass eine „Gefahr“ von der Windkraft ausgeht. Und das schadet massiv dem Image unseres zweiten Zugpferds der Stromwende! Ob sich die Länder daher anders verhalten als die bayrischen Kommunen bleibt fraglich.

Man sollte sich in Berlin besser klarmachen, dass wir auf die Windkraft nicht verzichten können, wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen. Und dann anstatt untauglicher, pauschaler Anstandsregelungen lieber eine sinnvolle Raumplanung anordnen, wie sie vor 10H in Bayern stattgefunden hatte. Man sollte besser die Gemeinden dazu verpflichten, einen Vor-Ort möglichst verträglichen Mix aus Erneuerbaren zu planen. Wir müssen endlich aufhören, Gebiete festlegen, die wir von der Nutzung für Erneuerbare Energien ausschließen wollen! Wir müssen stattdessen die Erzeugungskapazitäten je Energieform festlegen, die wir für einen volkswirtschaftlich sinnvollen Mix aus 100% Erneuerbaren Energien brauchen, und dann die Standorte festlegen, die wir für diese Anlagen als am verträglichsten halten. Wir müssen endlich anfangen, die Energiewende zu wollen, anstatt zu versuchen, uns Schritt für Schritt im Klimaschutz „durchzumogeln“.

Anzunehmen ist, dass Bayern jetzt seinen Alleingang mit 10-H beibehalten wird (was erlaubt bleiben soll) und so weiterhin an der Weigerung, einen Teil der „Lasten“ mit zu tragen, festgehalten wird. Und dabei wir vergessen, dass diese „Lasten“ wesentlich zur Wertschöpfung in den Regionen und zur selbstbestimmten, sicheren Energieversorgung des Bundeslandes beitragen. Und eben dies war in Bayern schon immer ein hoher Wert (zumindest bisher).