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Noch ein EEG-Reförmchen!?!

GroKo beschließt (erneut) die Aufhebung des 52-Gigawatt-Solardeckels und 1.000 m pauschalen Mindestabstand für Windkraft

Die Regierungskoalition hat gestern beschlossen, dass der 52-GW PV-Deckel fallen soll. Das ist durchaus zu begrüßen, nicht nur richtig sondern unbedingt nötig. Nur ist der Beschluss eigentlich nicht neu, da schon seit Dezember die Willensbekundung des Bundeskabinetts bekannt ist. Nur leider kommt der formale Beschluss jetzt so knapp vor dem Greifen des Deckels, dass ein vorübergehender Einbruch des Marktes mit den damit verbundenen Schäden nicht mehr zu verhindern sein wird. Es ist keine Glanzleistung, ein halbes Jahr zu brauchen um das notwendige zu tun, den Klimaschutz zu sichern – und die Branche, die diesen technisch umsetzt. Bleibt zu hoffen, dass zeitnah die Aufhebung des PV-Deckels Gesetzeskraft erhalten wird.

Der „Kuhhandel“, gleichzeitig pauschale Abstandsregeln für Windkraft (nach oben offen) festzulegen, wird sich aber als schwerer Fehler herauskristallisieren. Es soll ein Abstand von 1.000 m zu Wohnbebauung im Baugesetzbuch festgeschrieben werden und per Länderöffnungsklausel sollen den Bundesländern gewisse Eingriffsmöglichkeiten gegeben werden. In Bayern haben wir schmerzlich erfahren, was das bedeutet. Die 10H-Regel – obwohl kein unumstößliches Gesetz – hat es für die Kommunen praktisch unmöglich gemacht hat, noch Windkraftprojekte zuzulassen. Der Windkraftausbau wurde in Bayern praktisch beendet und zwar nicht nur durch die viel zu starke Reduktion möglicher Flächen, sondern ganz stark auch durch das negative politische Signal. Denn wenn die Politik Abstandsregeln einführt, sendet das die Botschaft, dass eine „Gefahr“ von der Windkraft ausgeht. Und das schadet massiv dem Image unseres zweiten Zugpferds der Stromwende! Ob sich die Länder daher anders verhalten als die bayrischen Kommunen bleibt fraglich.

Man sollte sich in Berlin besser klarmachen, dass wir auf die Windkraft nicht verzichten können, wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen. Und dann anstatt untauglicher, pauschaler Anstandsregelungen lieber eine sinnvolle Raumplanung anordnen, wie sie vor 10H in Bayern stattgefunden hatte. Man sollte besser die Gemeinden dazu verpflichten, einen Vor-Ort möglichst verträglichen Mix aus Erneuerbaren zu planen. Wir müssen endlich aufhören, Gebiete festlegen, die wir von der Nutzung für Erneuerbare Energien ausschließen wollen! Wir müssen stattdessen die Erzeugungskapazitäten je Energieform festlegen, die wir für einen volkswirtschaftlich sinnvollen Mix aus 100% Erneuerbaren Energien brauchen, und dann die Standorte festlegen, die wir für diese Anlagen als am verträglichsten halten. Wir müssen endlich anfangen, die Energiewende zu wollen, anstatt zu versuchen, uns Schritt für Schritt im Klimaschutz „durchzumogeln“.

Anzunehmen ist, dass Bayern jetzt seinen Alleingang mit 10-H beibehalten wird (was erlaubt bleiben soll) und so weiterhin an der Weigerung, einen Teil der „Lasten“ mit zu tragen, festgehalten wird. Und dabei wir vergessen, dass diese „Lasten“ wesentlich zur Wertschöpfung in den Regionen und zur selbstbestimmten, sicheren Energieversorgung des Bundeslandes beitragen. Und eben dies war in Bayern schon immer ein hoher Wert (zumindest bisher).