Ein früher Entwurf der geplanten EU-Richtlinie für erneuerbare Energien enthält das Ziel, bis zum Jahr 2030 EU-weit 38 bis 40 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen zu beziehen. Das entspricht einer Verdopplung des aktuellen Anteils von Solar-, Wind- und anderen erneuerbaren Energien am europäischen Energiemix bis zum Ende des Jahrzehnts.
Die überarbeitete Richtlinie für erneuerbare Energien wird am 14. Juli offiziell vorgestellt – als Teil eines größeren Gesetzespakets, mit dem die aktualisierten EU-Klimaziele bis 2030 erfüllt werden sollen.
Erst vor zwei Wochen hatten sich die politischen Entscheidungsträger auf ein neues EU-Klimagesetz geeinigt, das zum ersten Mal das Ziel der Klimaneutralität 2050 zu einer rechtlichen Verpflichtung für die Union macht. Das neue Gesetz legt außerdem das Ziel fest, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. In dieser Zielsetzung ist allerdings auch der CO2-Abbau in Forstwirtschaft und Landnutzung berücksichtigt, so dass das Bruttoziel eher bei 52 oder 53 Prozent liegen dürfte.
„Erneuerbare Energien spielen eine fundamentale Rolle für die Umsetzung des europäischen Green Deals und für das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050,“ heißt es in einem Entwurf der Kosten-Nutzen-Analyse zum Vorschlag, der auf der Website der Renewable Heating & Cooling Alliance, einer Branchenvereinigung, veröffentlicht wurde.
„Der Energiesektor trägt zu mehr als 75 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU bei. Energieeffizienz und erneuerbare Energien sind daher von zentraler Bedeutung, um die erhöhten Klimaziele für 2030 zu erreichen,“ heißt es in dem Dokument weiter.
EU-Richtlinie sieht 38-40 Prozent erneuerbare Energie bis 2030 vor – EURACTIV.de